Verhüllungs·verbot

Eine Initiative will, dass keine Menschen in der Schweiz das Gesicht an öffentlichen Orten verhüllen dürfen. Deshalb stimmen wir am 7. März über die Initiative ab.

Das ist die Situation jetzt

In der Schweiz gibt es jetzt kein Verhüllungs·verbot.
Ausser in den Kantonen St. Gallen und Tessin.
In diesen 2 Kantonen gibt es ein Verhüllungs·verbot.
Dort dürfen die Menschen keine Kleider tragen,
die das Gesicht verhüllen.
Zum Beispiel eine Burka oder einen Niqab.
In 15 Kantonen dürfen Personen an Demonstrationen und Sportanlässen
ihr Gesicht nicht verhüllen.

Ein Komitee hat eine Initiative eingereicht.
Das Komitee will nicht,
dass Menschen sich an öffentlichen Orten verhüllen.
Deshalb stimmen wir jetzt darüber ab.

Darum geht es bei der Abstimmung

Das Initiativ·komitee fordert:
Menschen dürfen ihr Gesicht an öffentlichen Orten nicht verhüllen.

Öffentliche Orte sind zum Beispiel:

  • Restaurants
  • Fussballstadien
  • die Natur
  • Strassen

Wer muss sich an das Verbot halten?
Das Verbot gilt für alle Einwohner in der Schweiz.
Und das Verbot gilt für alle Touristen.

Wo gilt das Verbot nicht?
An religiösen Orten ist das Verbot nicht gültig.

Ein religiöser Ort ist zum Beispiel:

  • eine Kirche
  • eine Moschee

Es gibt wenige Ausnahmen für das Verbot.
In diesen Situationen dürfen die Menschen ihr Gesicht verhüllen:

  • Wenn es für die Gesundheit wichtig ist.
    Zum Beispiel eine Hygiene·maske, um sich zu schützen.
  • Wenn das Wetter schlecht ist.
    Zum Beispiel ein Halstuch im Winter.
  • Wenn es für die eigene Sicherheit wichtig ist.
    Zum Beispiel einen Helm auf dem Motorrad.
  • Wenn es ein spezielles Fest gibt.
    Zum Beispiel ein Kostüm an der Fasnacht.

Icon Quelle  Hier findest Du das Erklär·video vom Bundesrat zum Verhüllungs·verbot.
Icon Quelle  Hier findest Du das Erklär·video vom Bundesrat zum Verhüllungs·verbot in Gebärdensprache.

Es gibt einen indirekten Gegenvorschlag

Das Parlament sagt:
Die Initiative geht zu weit.
Deshalb hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag gemacht.
Der Bundesrat unterstützt den indirekten Gegenvorschlag.

Was will der indirekte Gegenvorschlag?

Verhüllen Menschen ihr Gesicht?
Zum Beispiel mit einer Burka oder einem Niqab?
Dann müssen die Menschen ihr Gesicht trotzdem zeigen,
wenn sie ihre Identität beweisen müssen.

Wie kann man die Identität beweisen?
Zum Beispiel mit einer Identitäts·karte.
Oder mit einem Pass.

Wo müssen Menschen ihre Identität beweisen?
Zum Beispiel:

  • In Ämtern.
  • Oder im öffentlichen Verkehr.
    Das heisst im Bus, im Zug, im Flugzeug oder auf dem Schiff.

Zeigen die Menschen ihr Gesicht nicht?
Dann gibt es eine Busse.
Und die Menschen dürfen nicht mit dem öffentlichen Verkehr reisen.

Gilt der indirekte Gegenvorschlag?

Dann gibt es Änderungen in diesen 3 Gesetzen:
1. Ausländer- und Integrations·gesetz
2. Gleichstellungs·gesetz
3. Bundesgesetz über die internationale Entwicklungs·zusammenarbeit und humanitäre Hilfe

Warum gibt es Änderungen in diesen 3 Gesetzen?

  • Ausländer- und Integrations·gesetz:
    In der Schweiz leben auch Menschen aus anderen Ländern.
    Das Ausländer- und Integrationsgesetz will diese Menschen unterstützen.
    Vor allem die Integration von Frauen soll besser gelingen.
  • Gleichstellungs·gesetz:
    Frauen und Männer sind in der Schweiz gleichgestellt.
    Das heisst:
    Männer und Frauen haben in der Schweiz die gleichen Rechte und Pflichten.
    In der Schweiz setzen sich verschiedene Organisationen dafür ein,
    dass die Gleich·stellung von Männern und Frauen noch besser wird.
    Nicht nur am Arbeitsplatz.
    Sondern überall.
    Solche Organisationen sollen vom Bund Geld erhalten.
    Damit sie noch mehr für die Gleich·stellung machen können.
  • Bundesgesetz über die internationale Entwicklungs·zusammenarbeit
    und humanitäre Hilfe

    Dieses Gesetz sagt:
    Die Situation von Frauen in armen Ländern soll verbessert werden.
    Das ist ein wichtiges Ziel für die Schweiz.

Was passiert nach der Abstimmung?

Sagen die Stimmbürger JA zur Verhüllungs·verbots-Initiative?
Dann gibt es einen neuen Artikel in der Bundesverfassung.
Und das Parlament muss ein neues Gesetz erarbeiten.
Im Gesetz steht dann,
dass die Menschen in der Schweiz ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen an öffentlichen Orten.

Sagen die Stimmbürger NEIN zur Verhüllungs·verbots-Initiative?
Dann gilt automatisch der indirekte Gegen·vorschlag.

Bei einem NEIN kann es aber ein Referendum geben.
Gibt es ein Referendum?
Dann müssen die Stimmbürger über den indirekten Gegenvorschlag abstimmen.

Pro – Wer ist für das Verhüllungs·verbot?

Das Initiativ·komitee sagt JA zur Verhüllungs·verbots-Initiative.
Deshalb findet das Initiativ·komitee die Verhüllungs·verbots-Initiative gut:

  • Sprechen Menschen in der Schweiz zusammen?
    Dann sollen die Menschen das Gesicht voneinander sehen können.
    Das gehört zu der Freiheit in der Schweiz.
  • Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen gegen die Verhüllung.
    Das Verhüllungs·verbot ist keine Kleiderregel.
    Sondern das Verhüllungs·verbot hilft der Gleich·berechtigung.
  • Das Verhüllungs·verbot ist gut gegen Kriminalität.
    Das Verbot gibt mehr Sicherheit.
    Weil Straftäter sich nicht verhüllen dürfen.

Icon Quelle  Website vom Initiativ·komitee zum Verhüllungs·verbot.

Contra – Wer ist gegen das Verhüllungs·verbot?

Der Bundesrat und das Parlament sind gegen die Volks·initiative.
Deshalb sagen Bundesrat und Parlament NEIN zur Verhüllungs·verbot-Initiative:

  • In der Schweiz verhüllen nur wenige Frauen ihr Gesicht.
    Ein Verbot für die ganze Schweiz geht zu weit.
  • Bis jetzt können die Kantone selbst Regeln machen zur Verhüllung.
    Das soll so bleiben.
    Die Kantone wissen,
    was ihre Bevölkerung will.
  • Das Verhüllungs·verbot hilft den Frauen nicht.
    Im Gegenteil:
    Vielleicht können verhüllte Frauen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.

Autorin

Anne-Marie Weder