Wann darf man in der Schweiz abstimmen und wählen?
Man muss:

  • 18 Jahre alt sein
  • Schweizerin oder Schweizer sein
  • urteilsfähig sein.

 

Wann ist man urteilsfähig?
Man muss in einer Situation vernünftig handeln können.

Das bedeutet:
Man weiss,
warum man so handelt.
Und man weiss,
was nachher passieren kann.
Man kennt also die Folgen von seinem Handeln.

 

Wer ist nicht urteilsfähig?
Kinder sind zum Beispiel nicht urteilsfähig.
Sie sind noch zu jung.
Sie haben noch nicht genug Erfahrung.
Sie können deshalb viele Situationen noch nicht gut beurteilen.

 

Manche Personen haben eine geistige Beeinträchtigung.
Und sie brauchen sehr viel Hilfe.
Diese Personen haben einen Beistand.
Auch diese Personen sind nicht urteilsfähig.