Nicht alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmen bei einer Abstimmung ab.
Die Stimmbeteiligung ist ein Teil von allen Stimmbürgern.
Dieser Teil von den Stimmbürgern hat bei der Abstimmung abgestimmt.
Man gibt diesen Teil von den Stimmbürgern in Prozent an.
Ein Beispiel:
Die Stimm·beteiligung ist 29 Prozent.
Manchmal schreibt man auch 29 %.
% ist das Zeichen für Prozent.
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