Das Referendum ist ein politisches Instrument.
Alle Stimmbürger können das Referendum nutzen.
Die Stimmbürger können das Referendum
bei bestimmten politischen Entscheiden ergreifen.
Ist das Referendum gültig?
Dann gibt es eine Abstimmung.

Es gibt 2 Referenden:
• das fakultative Referendum
• das obligatorische Referendum

Das fakultative Referendum
Das Parlament entscheidet zum Beispiel über ein neues Bundesgesetz.
Die Stimmbürger stimmen im Normalfall nicht über dieses Bundesgesetz ab.
Ist ein Stimmbürger gegen das neue Gesetz?
Dann kann er das Referendum ergreifen,
damit es eine Abstimmung gibt.

Meistens tun sich bei einem Referendum mehrere Personen zusammen.
Sie gründen zum Beispiel ein Referendums·komitee.
Das Komitee muss für das Referendum Unterschriften sammeln.
Es braucht in 100 Tagen 50’000 Unterschriften.
Das Komitee muss also 50’000 Menschen finden,
die das Referendum auch wollen.
Diese Menschen müssen in einer Liste unterschreiben.

Der Bund prüft die Unterschriften.
Sind alle Unterschriften gültig?
Dann ist das Referendum gültig.
Und es gibt eine Abstimmung.
Dann stimmen die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen
an der Urne über das neue Gesetz ab.

Fakultativ bedeutet: freiwillig.
Nicht bei jedem Referendum gibt es automatisch eine Abstimmung.

Obligatorisches Referendum
Die Stimmbürger müssen über bestimmte Entscheide vom Parlament abstimmen.
Will das Parlament zum Beispiel die Verfassung ändern?
Dann muss es eine Abstimmung geben.
Niemand muss Unterschriften sammeln.

Bei bestimmten Entscheiden braucht es immer eine Abstimmung.
Darum sagt man: obligatorisches Referendum.
Die Abstimmung ist obligatorisch.

Mehr Informationen zum Parlament in Leichter Sprache findest Du hier.