Begrenzungs·initiative

Die Personen·freizügigkeit ist ein Vertrag zwischen der Schweiz und der EU. Das Komitee für die Begrenzungs·initiative will diesen Vertrag kündigen. Der Bundesrat und das Parlament wollen den Vertrag behalten.

Das ist die Situation jetzt

Bürgerinnen und Bürger aus einem EU-Land dürfen in der Schweiz:

  • leben,
  • arbeiten
  • und studieren.

Das gleiche Recht haben Schweizerinnen und Schweizer in der EU.
Sie dürfen also in einem EU-Land leben, arbeiten und studieren.

Es gelten aber bestimmte Bedingungen.
Diese Bestimmungen stehen im Abkommen über die Personen·freizügigkeit.
Das Abkommen ist ein Vertrag zwischen der Schweiz und der EU.

Darum geht es bei der Abstimmung
Das Komitee für die Begrenzungs·initiative will eine massvolle Zuwanderung.
Es sollen nicht zu viele Menschen zum Leben und Arbeiten in die Schweiz kommen.
Deshalb will das Komitee das Abkommen über die Personen·freizügigkeit kündigen.

  Erklär·video vom Bundesrat zur Begrenzungs·initiative

  Erklär·video vom Bundesrat zur Begrenzungs·initiative in Gebärdensprache

Wie ist die Personen·freizügigkeit heute geregelt?
Das Abkommen über die Personen·freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU
gilt seit dem Jahr 2002.
Bürgerinnen und Bürger aus einem EU-Land müssen bestimmte Bedingungen erfüllen.
Erst dann dürfen sie zum Arbeiten und zum Leben in die Schweiz kommen.
Sie müssen:

  • einen gültigen Arbeitsvertrag haben.
  • selbstständig erwerbend sein.
    Sie haben also eine eigene Firma.
  • genug Geld haben,
    damit sie ihr Leben in der Schweiz selber bezahlen können.

Wie viele Menschen kommen in die Schweiz?
Die Zuwanderung ist nicht immer gleich.
Es kommen nicht jedes Jahr gleich viele Menschen in die Schweiz.
Die Situation von der Wirtschaft in der Schweiz und im Ausland bestimmt,
wie viele Menschen in die Schweiz kommen.
Zum Beispiel, ob es den Schweizer Firmen gut geht.
Und ob sie deshalb mehr Arbeitskräfte brauchen.

Seit 2013 kommen viel weniger Menschen in die Schweiz als vorher.

Was will die Begrenzungs·initiative?
Der Bundesrat soll das Abkommen über die Personen·freizügigkeit beenden.
Der Bundesrat soll deshalb mit der EU über das Ende vom Abkommen verhandeln.
Für die Verhandlungen hat der Bundesrat 1 Jahr Zeit.

Hat der Bundesrat mit den Verhandlungen keinen Erfolg?
Dann muss der Bundesrat das Abkommen kündigen.
Für die Kündigung hat der Bundesrat 30 Tage Zeit.

Der Bundesrat darf kein neues Abkommen über eine Personen·freizügigkeit
mit der EU machen.

Das Abkommen über die Personen·freizügigkeit gehört zu den Bilateralen 1
Das Abkommen über die Personen·freizügigikeit gehört zu anderen Abkommen.
Total gehören 7 Abkommen zusammen.
Diese 7 Abkommen heissen: Bilaterale 1.

Wieso gibt es die Bilateralen 1?
In den Bilateralen 1 stehen vor allem Regeln für den Handel
zwischen der Schweiz und der EU.
Mit den Bilateralen 1 kann die Schweiz ihre Produkte in die EU verkaufen.
Die Schweiz kann also Produkte in die EU verkaufen.

Die Schweiz verkauft viele Produkte in die EU.
2019 hat die Schweiz fast 50 Prozent von allen Produkten
in die EU verkauft.
Und die Schweiz kauft viele Produkte in der EU ein.
2019 hat die Schweiz mehr als 60 Prozent von allen Produkten
in der EU eingekauft.
Die EU ist deshalb ein wichtiger Markt für die Schweiz.

Was wird anders ohne das Abkommen über die Personen·freizügigkeit?
Kündigt der Bundesrat das Abkommen über die Personen·freizügigkeit?
Dann enden automatisch auch die anderen 6 Abkommen von den Bilateralen 1.
Die Bilateralen 1 sind dann also nicht mehr gültig.

Was passiert dann?
Die Schweiz kann ihre Produkte ohne die Bilateralen 1
nicht mehr so einfach in die EU verkaufen wie heute.

In der Schweiz sind immer mehr Menschen pensioniert.
Dann fehlen Arbeitskräfte.
Gilt das Abkommen über die Personen·freizügigkeit nicht mehr?
Dann ist es für Schweizer Firmen schwieriger,
Arbeitskräfte aus der EU anzustellen.

Zum Abkommen über die Personen·freizügigkeit gehören bestimmte Bedingungen.
Diese Bedingungen heissen: flankierende Massnahmen.
Die Schweiz schützt mit diesen Massnahmen die Löhne in der Schweiz.
Damit Firmen Schweizer Arbeitskräfte nicht mit Arbeitskräften aus dem Ausland ersetzen.

Wieso stimmen wir über die Begrenzungs·initiative ab?
Ein Komitee für eine massvolle Zuwanderung hat die Begrenzungs·initiative gemacht.
Die Initiative ist gültig.
Deshalb müssen jetzt die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
über die Begrenzungs·initiative abstimmen.

Pro – Wer ist für die Begrenzungs·initiative?
Das Komitee für eine massvolle Zuwanderung ist für die Begrenzungs·initiative.
Deshalb sagt das Komitee JA zur Begrenzungs·initiative.

Darum findet das Komitee die Begrenzungs·initiative gut:

  • Die Schweiz ist ein kleines Land.
    Es sollen nicht immer mehr Menschen in die Schweiz kommen.
    Mit der Personen·freizügigkeit kommen aber immer mehr Menschen in die Schweiz.
    Seit 13 Jahren gibt es in der Schweiz eine Massen·zuwanderung.
    In diesen 13 Jahren sind über 1 Million Menschen in die Schweiz gekommen.
  • Viele Menschen in der Schweiz haben Angst um den Arbeitsplatz.
    Kommen immer mehr Menschen in die Schweiz?
    Dann steigt die Arbeitslosigkeit.
    Und junge und billige Arbeitskräfte aus dem Ausland ersetzen
    Schweizer Arbeitskräfte.
  • Der Lohndruck steigt.
    Dann sinken die Durchschnitts·löhne.
  • Auch der Arbeitsdruck steigt.
    Dann steigt die Belastung am Arbeitsplatz.
  • Die Personen·freizügigkeit hat noch andere Folgen:
    – die Sozialkosten steigen
    – es gibt mehr Kriminalität
    – es gibt mehr Verkehr
  • Die Personen·freizügigkeit ist schlecht für den Wohlstand.
  • Wegen der Corona-Pandemie gibt es eine Wirtschafts·krise.
    Die Schweizer Firmen sind deshalb in einer schwierigen Situation.
    Die Personen·freizügigkeit macht die Wirtschafts·krise schlimmer.
  • Die Schweiz muss die Zuwanderung von Menschen aus dem Ausland
    wieder selber kontrollieren.
  • Wichtige Fachpersonen kommen auch ohne die Personen·freizügigkeit
    zum Arbeiten in die Schweiz
    Schweizer Firmen finden auch ohne die Personen·freizügigiket
    genügend Fachpersonen.

Contra – Wer ist gegen die Begrenzungs·initiative?
Der Bundesrat und das Parlament sind gegen die Begrenzungs·initiative.
Deshalb sagen der Bundesrat und das Parlament NEIN zur Begrenzungs·initiative.

Darum finden der Bundesrat und das Parlament die Begrenzungs·initiative nicht gut:

  • Die Begrenzungs·initiatvie ist eine Gefahr für die Bilateralen 1.
    Die Initiative verlangt die Kündigung von der Personen·freizügikeit.
    Kündigt die Schweiz die Personen·freizügigkeit?
    Dann gelten automatisch auch
    die anderen 6 Abkommen von den Bilateralen 1 nicht mehr.
    Die Bilateralen 1 sind aber gute Verträge für die Schweiz.
    Die Verträge sichern die guten Handels·beziehungen mit der EU.
  • Schweizer Firmen können ohne die Bilateralen ihre Produkte
    nicht mehr so einfach in die EU verkaufen.
    Der Handel mit der EU ist dann schwierig.
    Und die Preise steigen.
  • Wegen der Corona-Pandemie sind wir in einer Wirtschafts·krise.
    In einer Krise brauchen Schweizer Firmen gute Handels·beziehungen mit der EU.
  • Die Begrenzungs·initiative ist schlecht für Schweizer Firmen.
    Und sie ist sehr schlecht für den Wohlstand in der Schweiz.
  • Für die EU ist die Personen·freizügigkeit wichtig.
    Deshalb hat die EU kein Interesse an Verhandlungen
    über das Ende von der Personen·freizügigkeit.
    Bei den Verhandlungen gibt es deshalb vermutlich keinen Erfolg.
  • Der Bundesrat will nur so viel Zuwanderung wie nötig.
    Er fördert deshalb Schweizer Arbeitskräfte.
    Zum Beispiel fördert der Bundesrat Menschen,
    die eine Arbeits·stelle suchen.
    Oder der Bundesrat unterstützt ältere Arbeitskräfte.
  • Der Bundesrat schützt die Löhne mit flankierenden Massnahmen.
  • Schweizer Firmen brauchen Arbeitskräfte aus dem Ausland.
    In den nächsten Jahren gehen viele Menschen in Pension.
    Dann brauchen Schweizer Firmen viele Arbeitskräfte.

Autorin

Andrea Sterchi