Die Schweiz und die EU haben 2002
das Abkommen über die Personen·freizügigkeit unterschrieben.
Dieses Abkommen ist ein Vertrag zwischen der Schweiz und der EU.

Was bringt das Abkommen über die Personen·freizügigkeit?
Schweizerinnen und Schweizer dürfen in einem EU-Land:

  • leben,
  • arbeiten
  • und studieren.

Das gleiche Recht haben Bürgerinnen und Bürger von einem EU-Land.
Sie dürfen in der Schweiz:

  • leben,
  • arbeiten
  • und studieren.

Die Bürgerinnen und Bürger von einem EU-Land
müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllen.
Nur dann dürfen sie in der Schweiz leben, arbeiten und studieren.
Die Bürger von einem EU-Land müssen:

  • einen gültigen Arbeitsvertrag haben.
  • selbstständig erwerbend sein.
    Sie haben also eine eigenen Firma.
  • genug Geld haben,
    damit sie ihr Leben in der Schweiz selber bezahlen können.
  • eine Krankenkasse haben,
    damit sie bei Krankheit gut geschützt sind.

Der Bund hat eine Karte gemacht.
Das Abkommen über die Personen·freizügigkeit gilt
zwischen der Schweiz und den Ländern in blau:

Eine Karte von Europa. Die Länder der EU sind blau eingefärbt. Die Schweiz und die Länder, die nicht zur EU gehören, sind grau eingefärbt.

 

Grafik von zwei ineinander verschlungenen Büroklammern  Hier findest Du die Karte vom Bund.