E-ID

Neu soll es eine E-ID geben. Das ist eine Art elektronische Identitäts·karte. Mit der E-ID soll das Einkaufen im Internet sicherer und einfacher werden. Der Bundesrat und das Parlament haben ein Gesetz zur E-ID gemacht. Wir stimmen am 7. März über das E-ID-Gesetz ab.

Das ist die Situation jetzt

Viele Menschen kaufen im Internet ein.
Zum Beispiel Kleider oder elektronische Geräte.
Wir können auch viele Dienstleistungen im Internet kaufen.
Zum Beispiel ein neues Handy-Abo machen.
Oder eine Versicherung abschliessen.

Wollen wir etwas im Internet kaufen?
Dann müssen wir uns identifizieren.
Wir müssen dazu unseren Namen und unsere Adresse angeben.
Damit der Online-Shop weiss,
wer der Käufer oder die Käuferin ist.
Meistens benutzen wir einen Benutzer·namen und ein Passwort.
Wir müssen bei jedem Online-Shop einen Benutzer·namen und ein Passwort machen.
Deshalb haben wir oft sehr viele verschiedene Benutzer·namen und Passwörter.

Bis jetzt gibt es nichts,
damit wir überall den gleichen Benutzer·namen und das gleiche Passwort benutzen können.
Das will der Bundesrat und das Parlament mit der E-ID ändern.

Die E-ID ist eine Art elektronische Identitäts·karte.
So wie die ID oder der Schweizer Pass.
Die E-ID ist vom Bund anerkannt.
Der Bund hat also die E-ID geprüft.
Damit ist die E-ID überall gültig.
Ähnlich wie die ID oder der Schweizer Pass.

Darum geht es bei der Abstimmung

Der Bundesrat und das Parlament haben ein Gesetz zur E-ID gemacht.
Das Gesetz regelt alles rund um die E-ID.
Ein Komitee ist gegen das E-ID-Gesetz.
Deshalb hat das Komitee das Referendum ergriffen.
Jetzt müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 7. März über das Gesetz abstimmen.

Grafik von zwei ineinander verschlungenen Büroklammern  Hier findest Du das Erklär·video vom Bundesrat zum E-ID-Gesetz.

Grafik von zwei ineinander verschlungenen Büroklammern  Hier findest Du das Erklär·video vom Bundesrat zum E-ID-Gesetz in Gebärdensprache.

Grafik von zwei ineinander verschlungenen Büroklammern  Hier findest Du das Erklärvideo von easyvote zum E-ID-Gesetz.

Was bringt die E-ID?

1. Weniger Passwörter

Will eine Person etwas im Internet kaufen?
Dann kann sich die Person mit der E-ID einfach und sicher in Online-Shops anmelden.
Sie braucht überall nur noch die E-ID.

2. Dienstleistungen online kaufen

Mit der E-ID kann die Person zum Beispiel auch ein Bankkonto im Internet eröffnen.
Die Person muss dazu nicht extra zur Bank gehen.
Oder die Person kann mit der E-ID einen Vertrag online unterschreiben.

3. Elektronischer Ausweis

Eine Person hat eine E-ID.
Die E-ID funktioniert ähnlich wie eine ID.
Die Person beweist mit der E-ID:
Ich bin wirklich die Person auf der E-ID.

Wer hat die Verantwortung für die E-ID?

Der Bund hat die Verantwortung für die E-ID.
Der Bund macht die E-ID aber nicht selber.
Private Unternehmen machen die E-ID.
Das sind dann E-ID-Anbieter.

Jeder E-ID-Anbieter braucht eine Bewilligung vom Bund.
Und der Bund kontrolliert die E-ID-Anbieter.
Damit sie sich an das Gesetz halten.
Hält sich ein E-ID-Anbieter nicht an das Gesetzt?
Dann kann der Bund dem E-ID-Anbieter die Bewilligung wegnehmen.

Was gehört zur E-ID?

Zu einer E-ID gehören immer:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • Identifikations·nummer

Im neuen Gesetz ist das die einfachste Sicherheits·stufe.
Diese Stufe reicht für viele Dinge,
die wir im Internet tun.

Es gibt im E-ID-Gesetz noch 2 weitere Sicherheits·stufen:

  • die mittlere Sicherheits·stufe:
    Zur E-ID gehören dann:
    – Vorname und Name
    – Geburtsdatum
    – Identifikations·nummer
    Geburtsort
    Geschlecht
    Nationalität
  • die höchste Sicherheits·stufe:
    Zur E-ID gehören dann:
    – Vorname und Name
    – Geburtsdatum
    – Identifikations·nummer
    – Geburtsort
    – Geschlecht
    – Nationalität
    Passfoto

Wie bekomme ich eine E-ID?

1. Antrag stellen

Ich muss bei einem E-ID-Anbieter einen Antrag machen.
Das ist wichtig zu wissen:
Der E-ID-Anbieter braucht eine Bewilligung vom Bund.
Nur dann darf der Anbieter eine E-ID anbieten.

2. Bund prüft Antrag

Der E-ID-Anbieter schickt meinen Antrag an den Bund.
Der Bund prüft den Antrag.
Der Bund prüft:
Stimmt mein Name?
Stimmt mein Geburtstag?

Alles stimmt.
Jetzt bestätigt der Bund meine Personen·daten.
Also mein Vorname und Name und mein Geburtstag.
Der Bund macht auch die Identifikations·nummer für meine E-ID.
Danach schickt der Bund die Personen·daten
und die Identifikations·nummer an den E-ID-Anbieter.

3. Anbieter macht E-ID-Ausweis

Der E-ID-Anbieter macht jetzt den E-ID-Ausweis.
Das kann zum Beispiel eine App für das Smartphone sein.
Oder eine Art Kreditkarte mit einem Chip.
Oder ein USB-Stick.

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Daneben sind verschiedene Möglichkeiten für die E-ID. Ein Smartphone mit einer E-ID-App, ein USB-Stick und eine Chipkarte mit einem integrierten Chip.

Bild: Screenshot Erklärvideo vom Bund zum E-ID-Gesetz

Muss ich eine E-ID haben?

Nein.
Die E-ID ist freiwillig.
Auch ohne E-ID kannst Du im Internet Dinge oder Dienstleistungen kaufen.

Was kostet eine E-ID?

Die E-ID soll gratis sein.

Datenschutz: Wie gut sind meine Daten bei der E-ID geschützt?

Ich benutze für das Einkaufen im Internet meine E-ID.
Dann entstehen immer Daten.
Zum Beispiel sind alle meine Einkäufe gespeichert.
Die Daten zeigen zum Beispiel:

  • Wo habe ich eingekauft?
  • Was habe ich eingekauft?
  • Wie viel Geld habe ich ausgegeben?

Was passiert mit diesen Daten?
Das E-ID-Gesetz regelt den Schutz von diesen Daten.
Die Regeln sind strenger als im Datenschutz·gesetz.
Zum Beispiel müssen die Daten an verschiedenen Orten gespeichert sein.
An einem Ort sind die Daten zur Person gespeichert.
Und an einem anderen Ort sind die Daten zum Einkauf gespeichert.

Die E-ID-Nutzer müssen immer Ja sagen.
Erst dann dürfen E-ID-Anbieter die Daten weitergeben.

Die E-ID-Anbieter dürfen die Daten nur für die Identifizierung nutzen.
Also nur um zu prüfen,
ob die Person wirklich die Person ist.

Die E-ID-Anbieter dürfen die Daten nicht benutzen.

Und sie dürfen die Daten nicht an andere weitergeben
oder an andere verkaufen.

Die E-ID-Anbieter müssen die Daten in der Schweiz speichern.

Die E-ID-Anbieter müssen für die Sicherheit von den Daten sorgen.

Die E-ID-Anbieter haben keinen Zugang zu Daten über die Gesundheit.
Oder zu Daten von Banken.

Das ist wichtig zu wissen:
Die E-ID-Anbieter müssen die Daten nach 6 Monaten löschen.
Nur die E-ID selbst ist immer gespeichert.

Pro – Wer ist für das E-ID-Gesetz?

Der Bundesrat und das Parlament sagen JA zum E-ID-Gesetz.

Darum finden der Bundesrat und das Parlament das E-ID-Gesetz gut:

  • Einfach und sicher
    Das Internet gehört zu unserem Alltag.
    Es braucht deshalb eine einfache und sichere Anmeldung.
    Das ist mit einer E-ID möglich.
    Mit der E-ID braucht es nicht mehr viele verschiedene Passwörter.
  • vom Bund geprüft
    Der Bund prüft die E-ID.
  • Die Daten sind gut geschützt
    Die E-ID hilft,
    damit niemand die Daten missbrauchen kann.
    Die E-ID verhindert auch Betrug.
    Niemand kann sich als eine andere Person ausgeben.
    Und im Namen von dieser Person Dinge im Internet kaufen.
    Die E-ID-Nutzer sind also besser geschützt.
  • Viele Länder haben eine E-ID
    In vielen Ländern gibt es schon eine E-ID.
    Auch die Schweiz braucht jetzt eine E-ID.
    Viele Kantone unterstützen die E-ID.
  • gute Lösung
    Bei der E-ID arbeitet der Bund mit privaten E-ID-Anbietern zusammen.
    Das ist eine gute Lösung.
    Der Bund prüft die Identität von den Personen.
    Die Verantwortung für die Technik haben aber die E-ID-Anbieter.
    Das sind die Spezialisten dafür.
  • besserer Datenschutz
    Das neue E-ID-Gesetz ist sehr streng.
    Die E-ID-Nutzer müssen immer Ja sagen.
    Erst dann dürfen die E-ID-Anbieter die Daten weitergeben.
    Die Systeme sind sehr sicher.
  • E-ID macht vieles in Zukunft einfacher
    Vielleicht braucht es in Zukunft die E-ID für neue Angebote.
    Dann ist die Schweiz bereit.

Contra – Wer ist gegen das E-ID-Gesetz?

Das Referendums·komitee sagt NEIN zum E-ID-Gesetz.

Darum findet das Komitee das E-ID-Gesetz nicht gut:

  • Der Staat soll die E-ID machen
    Die E-ID ist ähnlich wie die ID oder der Schweizer Pass.
    Die E-ID ist eine Aufgabe vom Bund.
    Deshalb soll der Bund die E-ID machen und nicht private Anbieter.
  • Datenschutz ist zu wenig gut
    Private Anbieter erhalten viele Daten von den E-ID-Nutzern.
    Diese Daten geben viele Informationen über die E-ID-Nutzer.
    Der Datenschutz ist nicht gut genug.
  • Zwang zur E-ID
    Viele ältere Menschen wollen keine E-ID machen.
    Sie denken aber,
    sie müssen eine E-ID machen.
    Deshalb sagen viele Seniorenverbände Nein zum E-ID-Gesetz.
  • 8 Kantone sagen Nein zum E-ID-Gesetz
    Diese Kantone sagen:
    Nur Behörden können Ausweise machen.
    Das gilt auch für elektronische Ausweise.
    Zum Beispiel hat der Kanton Schaffhausen und die Stadt Zug schon eine E-ID.
    Der Bund kann also ohne Probleme die E-ID machen.
    Auch das Fürstentum Liechtenstein hat eine E-ID.
  • Menschen vertrauen privaten E-ID-Anbietern nicht
    Viele Menschen wollen lieber,
    dass der Bund oder die Kantone die E-ID machen.

Icon Quelle Website Referendums·komitee

Autorin

Andrea Sterchi