Kanton Genf: Stimmrecht für alle

Keine Diskriminierung mehr: Menschen mit Beeinträchtigung dürfen neu im Kanton Genf abstimmen und wählen.

Es ist ein wichtiges Abstimmungs·ergebnis.
Die Genfer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben deutlich JA gesagt
zum Stimmrecht für Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung.
Das Resultat:
JA-Stimmen: 74.8 Prozent
NEIN-Stimmen: 25.2 Prozent

Abstimmen, wählen und gewählt werden

Im Kanton Genf gilt jetzt das Stimmrecht für alle.
Menschen mit einer Beeinträchtigung dürfen im Kanton Genf abstimmen und wählen.
Das gilt für alle Abstimmungen und Wahlen vom Kanton.
Und für die Abstimmungen und Wahlen in allen Genfer Städten und Gemeinden.
Und:
Menschen mit Beeinträchtigung sind jetzt auch wählbar.
Das bedeutet:
Sie können für ein politisches Amt kandidieren.

Im Kanton Genf gibt es fast 1200 Menschen mit einer Beistandschaft.
Sie alle haben jetzt das Stimmrecht zurück.

Welcher Kanton folgt als nächstes?

In der Schweiz gibt es fast 15’000 Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft
wegen einer kognitiven oder psychischen Beeinträchtigung.
Sie können nicht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen.

Der Kanton Genf ist der erste Kanton in der Schweiz,
der das ändert.
Er gibt Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigung
die politischen Rechte zurück.
Das ist ein wichtiger Schritt für die Integration.

Und der Kanton Genf respektiert mit dem Entscheid das internationale Behinderten·recht:
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Oder kurz: UN-BRK.

Mit der Abstimmung wird der Kanton Genf zum Vorbild.
Welcher Kanton folgt dem Beispiel von Genf als nächstes?

Autorin

Andrea Sterchi