Ehe für alle

Der Bundesrat und das Parlament haben entschieden: Auch gleich·geschlechtliche Paare dürfen heiraten. 3 Komitees sind dagegen. Sie haben das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir am 26. September über die Vorlage ab.

Das ist die Situation jetzt

Gleich·geschlechtliche Paare können ihre Beziehung beim Zivilstands·amt eintragen lassen.
Der Zivilstand von einem gleich·geschlechtlichen Paar heisst dann:
«in eingetragener Partnerschaft».
Gleich·geschlechtliches Paar bedeutet:
Zwei Männer haben zusammen eine Beziehung.
Oder zwei Frauen haben zusammen eine Beziehung.
Bis jetzt können gleich·geschlechtliche Paare in der Schweiz nicht heiraten.

Vor dem Gesetz ist eine gleich·geschlechtliche Partnerschaft nicht gleich wie eine Ehe.
Das bedeutet:
Ein gleich·geschlechtliches Paar hat nicht die gleichen Rechte wie ein Ehepaar.

Unterschiede bei den Rechten gibt es vor allem:

  • bei der Einbürgerung
    Kommt eine Person in einer eingetragenen Partnerschaft aus dem Ausland?
    Dann ist die Einbürgerung in die Schweiz für diese Person nicht so einfach wie bei Ehepaaren.
  • bei der Adoption
    Personen in einer eingetragenen Partnerschaft können nur die Kinder von ihrem Partner oder von ihrer Partnerin adoptieren.
    Sie dürfen aber keine anderen Kinder adoptieren,
    wenn sie eine Familie sein möchte
  • bei der Samen·spende
    Lesbische Paare erhalten in der Schweiz keine Samen·spende.
    Ein lesbisches Paar sind zwei Frauen in einer Partnerschaft.

Darum geht es bei der Abstimmung

Die Vorlage für diese Abstimmung heisst:
Ehe für alle.
Das bedeutet:
In der Schweiz sollen auch gleich·geschlechtliche Paare heiraten können.
Das haben der Bundesrat und das Parlament entschieden.

Der Bundesrat und das Parlament sagen:
Im Schweizer Gesetz steht nicht,
dass die Ehe nur möglich ist für Paare aus Mann und Frau.
Darum finden der Bundesrat und das Parlament:
Es braucht keine Veränderung in der Verfassung.

Drei verschiedene Komitees sind dagegen.
Die Komitees sagen:
Die Ehe ist nur möglich für Paare aus Mann und Frau.
Und nur ein Paar aus Frau und Mann darf Kinder bekommen.
Sie wollen deshalb nicht,
dass gleich·geschlechtliche Paare heiraten können.
Darum haben die drei Komitees das Referendum ergriffen.

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Was ändert sich, wenn wir Ja sagen zur Vorlage?

Wird die Vorlage angenommen?
Dann können gleich·geschlechtliche Paare heiraten.

Gleich·geschlechtliche Paare können dann keine Partnerschaften mehr eintragen lassen.
Hat ein gleich·geschlechtliches Paar seine Partnerschaft beim Zivilstands·amt schon eingetragen?
Dann bleibt der Eintrag gültig.
Oder das Paar kann entscheiden:
Wir ändern den Eintrag beim Zivilstands·amt
von der Partnerschaft in eine Ehe.

Verschiedene Dinge werden mit der Heirat für gleich·geschlechtliche Paare einfacher.

Zum Beispiel:

  • Gleich·geschlechtliche Ehepartner und Ehepartnerinnen können einfacher Schweizer Bürger werden.
  • Gleich·geschlechtliche Ehepaare können gemeinsam Kinder adoptieren.
  • Zwei Frauen können als Ehepaar eine Samenspende bekommen.

Pro – Wer ist für die Vorlage?

Der Bundesrat und das Parlament sagen JA zu der Vorlage Ehe für alle.

Deshalb finden Bundesrat und Parlament die Vorlage gut:

  • Alle Paare sollen selbst bestimmen,
    wie sie leben wollen.
    Das ist für niemand ein Nachteil.
  • Werden gleich·geschlechtliche Paare Eltern?
    Dann ist das für ihre Kinder nicht
    Gleich·geschlechtliche Paare dürfen Kinder adoptieren.
    Und ein gleich·geschlechtliches Frauen-Paar darf eine Samen·spende in der Schweiz bekommen.
  • Eine Samenspende in der Schweiz ist wichtig.
    Warum?
    Weil das Kind später erfahren kann,
    wer sein Vater ist.
    Bei einer Samen·spende im Ausland ist nicht sicher,
    dass ein Kind diese Information bekommt.

Contra – Wer ist gegen die Vorlage?

3 Komitees sagen NEIN zur Vorlage.
In den 3 Komitees sind Parlamentarier aus diesen Parteien:

Deshalb haben die 3 Komitees das Referendum ergriffen:

  • Die Komitees denken:
    Das Bundes·gericht sagt,
    dass die Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich ist.
    Sollen in der Schweiz auch gleich·geschlechtliche Paare heiraten dürfen?
    Dann muss die Verfassung geändert werden.
  • Es ist nicht falsch,
    dass in der Schweiz nur Mann und Frau heiraten dürfen.
  • In der Verfassung steht:
    Eine Samen·spende ist nur erlaubt:
    – bei Krankheit
    – bei Unfruchtbarkeit der Frau
    Aber in der Verfassung steht nicht,
    dass auch lesbische Paare eine Samen·spende bekommen können.

Das sind die Links zu den Websites von den 3 Komitees:

Piktogramm Link  ehefueralle-nein.ch, 31.8.2021

Piktogramm Link  nein-zur-samenspende-für-gleichgeschlechtliche-paare.ch, 31.8.2021

Piktogramm Link  mariage-homosexuel, 31.8.2021

Autorin

Anne-Marie Weder