Die meisten Menschen in der Schweiz
sind auch Bürger von der Schweiz.
Das bedeutet:
Diese Menschen haben einen Schweizer Pass.

Menschen aus dem Ausland können Schweizer Bürger werden.
Dafür müssen sie schon mindestens 10 Jahre in der Schweiz leben.
Das sagt das Gesetz für die ordentliche Einbürgerung.

Es gibt auch die erleichterte Einbürgerung:
Ist eine Person aus dem Ausland 3 Jahre verheiratet mit einer Person aus der Schweiz?
Dann kann die Einbürgerung für die Person aus dem Ausland erleichtert werden.
Das heisst:
Die Person kann schneller ein Schweizer Bürger oder eine Schweizer Bürgerin werden
als bei der ordentlichen Einbürgerung.