Kann mich mein Arbeitgeber zur Impfung zwingen?

Darf man bald nur mit einer Impfung zur Arbeit? Oder an ein Konzert? Oder mit dem Flugzeug reisen? Zur Impfung gibt es viele rechtliche Fragen.

Die australische Flug·gesellschaft Quantas will eine Impf·pflicht für Flugreisende machen.
Es dürfen dann nur noch Personen mit einer Impfung mit Quantas fliegen.
Die Impf·pflicht soll auf allen internationalen Flügen gelten.
Also auf allen Flüge von und nach Australien.

Darf Quantas eine Impf·pflicht machen?
Und wie sieht es mit anderen Betrieben aus?
Zum Beispiel im Kino oder an einem Konzert?
Und wie ist es bei der Arbeit?
Brauche ich bald überall eine Impfung?
Hier beantworten wir einige rechtliche Fragen.

Kann jemand Dich zur Impfung zwingen?

Dein Körper gehört Dir.
Niemand darf Deinen Körper verletzen.
Das ist ein Grundrecht.

Eine Impfung verletzt Deinen Körper.
Deshalb musst Du zuerst Ja zur Impfung sagen.
Erst dann darf der Arzt oder die Ärztin Dich impfen.

Es darf Dich auch niemand zur Impfung zwingen.
Du hast das Recht,
selber über die Impfung zu entscheiden.

Kann der Bund eine Impf·pflicht für alle Menschen in der Schweiz machen?

In der Schweiz gibt es keinen Impf·zwang für alle Menschen.
Der Bund kann die Impfung in bestimmten Situationen
für bestimmte Personen·gruppen aber obligatorisch machen.
Diese Personen müssen sich dann impfen.
Das steht im Epidemie·gesetz.

Ein Beispiel:
Wegen einer Epidemie breitet sich eine gefährliche Krankheit aus.
Diese Krankheit ist eine grosse Gefahr für alle Menschen.
Hilft eine Impfung gegen die gefährliche Krankheit?
Dann kann der Bund verlangen,
dass bestimmte Personen·gruppen sich impfen müssen.
Zum Beispiel:

  • Personen mit einem hohen Risiko.
    Für diese Personen ist die Krankheit besonders gefährlich.
  • Personen, die besonders oft Kontakt mit dieser Krankheit haben.
    Zum Beispiel Ärzte und Ärztinnen und Pflege·personal.

Im Moment gibt es diese Gefahr in der Schweiz.
Der Bund kann also verlangen,
dass sich bestimmte Personen·gruppen impfen.
Bis jetzt hat der Bund aber noch für niemanden eine Impf·pflicht gemacht.

Für mich gilt eine Impf·pflicht.
Ich impfe trotzdem nicht.
Muss ich eine Busse bezahlen?

Nein.
Im Epidemie·gesetz steht nichts über eine Busse oder eine Strafe.
Der Bund kann also keine Busse oder Strafe geben.

Kann der Arbeitgeber mich zum Impfen zwingen?

Nein.
Dein Arbeitgeber kann Dich nicht zur Impfung zwingen.
Das geht nur,
wenn die Impf·pflicht in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Bei Ärzten steht zum Beispiel manchmal eine Impf·pflicht im Arbeitsvertrag.

Der Arbeitgeber kann aber bestimmen,
wie Du Dich am Arbeitsplatz verhalten musst.
Er kann dafür eine Weisung machen.
Der Arbeitgeber kann die Impf·pflicht in die Weisung schreiben.
Dann müssen die Mitarbeiter sich impfen lassen.

Der Arbeitgeber kann aber nicht bestimmen,
dass sich alle Mitarbeiter impfen müssen.
Eine Impf·pflicht für alle geht nicht.
Der Arbeitgeber kann die Impfung nur von bestimmten Mitarbeitern verlangen.
Von Mitarbeitern,

  • die viel Kontakt mit Menschen mit dem Corona-Virus haben.
  • die viel Kontakt mit Menschen mit hohem Risiko haben.
    Zum Beispiel Betreuungs·personal und Pflege·personal.

Macht ein Mitarbeiter trotzdem keine Impfung?
Dann verletzt der Mitarbeiter seine Pflichten.
Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter in eine andere Abteilung versetzen.
Der Arbeitergeber kann den Mitarbeiter auch freistellen.
Dann darf der Mitarbeiter nicht mehr zur Arbeit kommen.
Der Mitarbeiter erhält dann keinen Lohn.
Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter sogar kündigen.

Ich will an ein Konzert.
Kann der Veranstalter eine Impfung verlangen?

Der Veranstalter von einem Konzert ist ein privater Betrieb.
Als privater Betrieb kann der Veranstalter die Konzert·besucher aussuchen.
Der Veranstalter kann deshalb bestimmen,
dass Du nur mit einer Impfung ans Konzert darfst.

Auch ein Fitness-Studio kann eine Impfung verlangen.
Oder ein Kino.
Alle privaten Betriebe können also eine Impfung verlangen.

Darf die SBB die Impfung verlangen?

Nein.
Die SBB darf keine Impfung verlangen.
Das gilt für den ganzen öffentlichen Verkehr.
Also für alle Bahnbetriebe und Busbetriebe und Bergbahnen,
die eine Konzession haben.
Die Konzession ist die Bewilligung vom Bund.
Bahnbetriebe und Busbetriebe und Bergbahnen dürfen Personen
nur mit einer Konzession fahren.

Alle Bahnbetriebe und Busbetriebe und Bergbahnen mit einer Konzession
haben eine Transport·pflicht.
Sie müssen also alle Personen mit einem Billett fahren.

Darf die Flug·gesellschaft Swiss eine Impfung verlangen?

Ja.
Die Swiss ist ein privater Betrieb.
Die Swiss hat keine Transport·pflicht.
Die Swiss kann sich deshalb die Passagiere aussuchen.
Die Swiss kann deshalb eine Impf·pflicht machen.
Die Swiss verzichtet im Moment auf eine Impf·pflicht.

Quantas ist bis jetzt die einzige Flug·gesellschaft,
die eine Impf·pflicht machen will.

Autorin

Andrea Sterchi