Justiz-Initiative

Die Initiative fordert: Neu soll das Los die Wahl für die Bundes·richterinnen und Bundes·richter entscheiden. Nur so ist die Wahl unabhängig. Das heisst: Für die Wahl ist nicht wichtig, bei welcher Partei ein Kandidat oder eine Kandidatin ist. Der Bundesrat und das Parlament sagen Nein zur Justiz-Initiative.

Das ist die Situation jetzt

Das Bundesgericht hat 38 Bundes·richter und Bundes·richterinnen.
Das Parlament wählt die Bundes·richter und Bundes·richterinnen für 6 Jahre.
Meistens wählt das Parlament diese Bundes·richter und Bundes·richterinnen nach 6 Jahren wieder.

Braucht es neue Bundes·richter und Bundes·richterinnen?
Zum Beispiel, weil ein Richter oder eine Richterin pensioniert wird.
Oder weil ein Richter oder eine Richterin nicht mehr am Bundes·gericht arbeiten möchte.
Dann schreibt die Gerichts·kommission ein Inserat.
Interessierte Personen können sich als Bundes·richter oder Bundes·richterin bewerben.
Die Gerichts·kommission prüft die Bewerbungen.

Dann schlägt die Gerichts·kommission dem Parlament passende Personen vor.
Das Parlament entscheidet dann:
Welche Person wird der neue Bundes·richter oder die neue Bundes·richterin.

Darauf schaut die Gerichts·kommission aktuell bei den Vorschlägen:

  • Hat die Person ein gutes Fachwissen?
  • Zu welcher Partei gehört die Person?
  • Sind alle 4 Amtssprachen von der Schweiz im Bundes·gericht dabei?
    Die Amtssprachen in der Schweiz sind:
    Deutsch, Französisch, Italienisch, Räto·romanisch.
  • Sind alle politischen Parteien im Bundes·gericht vertreten?
  • Die Gerichts·kommission kann auch schauen,
    dass im Bundes·gericht etwa gleich viele Frauen wie Männer sind.


Hier findest Du das Erklär·video vom Bundesrat zur Justiz-Initiative:
https://www.youtube.com/watch?v=L_HQzswiTyo&t=12s

Hier findest Du das Erklär·video in Gebärdensprache vom Bundesrat:
https://www.youtube.com/watch?v=wBh8nOJlaos

Hier findest Du das Erklär·video von easyvote:
https://www.easyvote.ch/de/abstimmungen/28-november-2021/justizinitiative

Was ändert sich, wenn wir Ja sagen zur Justiz-Initiative?

Sagen wir am 28. November Ja zur Justiz-Initiative?
Dann entscheidet neu das Los über die Wahl von Bundes·richtern und Bundes·richterinnen.
Eine Fach·komission entscheidet:
Welche Kandidaten und Kandidatinnen passen gut als Bundes·richter oder Bundes·richterin.

Die Fach·kommission prüft:

  • Ist der Kandidat oder die Kandidatin gut ausgebildet?
  • Ist der Kandidat oder die Kandidatin als Person gut für diesen Beruf?
  • Sind alle 4 Amtssprachen im Bundes·gericht dabei?

Dann schreibt die Fach·kommission den Namen von jedem Kandidaten und jeder Kandidatin auf einen separaten Zettel.
Ein anderer Name für diesen Zettel ist: Los.
Dann kommen alle Lose in einen Behälter
und man zieht ein Los heraus.
Die Person auf dem Los ist dann gewählt als neuer Bundes·richter oder Bundes·richterin.

Wird die Abstimmung angenommen?
Dann braucht es 2 neue Gesetze.

Die 2 Gesetze regeln:

  1. Was für Personen sind in der Fach·kommission.
  2. Wie geht die Wahl mit dem Los genau.

Die gewählten Bundes·richter und Bundes·richterinnen:

  • sind neu für mehr als 6 Jahre gewählt.
  • dürfen bis 5 Jahre über die Pensionierung arbeiten.

Das Parlament darf den Richter und Richterinnen nur dann kündigen:

  • wenn sie ihre Amts·pflicht schwer verletzen.
    Das bedeutet:
    Eine Richterin oder ein Richter macht einen sehr schlimmen Fehler bei der Arbeit.
  • wenn sie ihre Arbeit nicht mehr machen können.
    Zum Beispiel, wenn ein Richter oder eine Richterin sehr krank ist.


Hier kommst Du zur Website vom Initiativ·komitee:
https://www.justiz-initiative.ch/startseite.html

Der Bundesrat und das Parlament sagen Nein zur Justiz-Initiative.
Deshalb stimmen wir am 28. November über die Justiz-Initiative ab.


Pro – Wer ist für die Justiz-Initiative?

Das Initiativ·komitee sagt Ja zur Initiative.
Das sind die Gründe für das Ja:

  • Das Bundes·gericht ist zu stark abhängig von der Politik.
    Die Parteien entscheiden:
    Wer wird zum Bundes·richter oder zur Bundes·richterin gewählt.
  • Zu welcher Partei gehört ein Kandidat oder eine Kandidatin?
    Diese Frage ist bei der Wahl heute viel zu wichtig.
    Ist eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht in einer Partei?
    Dann kann das Parlament sie oder ihn nicht wählen.
    Das ist nicht gut.
    Weil es viele gute Kandidaten und Kandidatinnen gibt,
    die nicht in einer Partei sind.
  • Die Wahl durch das Los ist fair.
    Heute ist nicht sicher,
    dass die Gerichts·entscheide unabhängig sind.
    Weil die Bundesrichter und Bundes·richterinnen alle in einer politischen Partei sind.

Contra – Wer ist gegen die Justiz-Initiative?

Der Bundesrat und das Parlament sagen Nein zur Initiative.
Das sind die Gründe für das Nein:

  • Die Wahl per Los ist ein Glücks·spiel.
    Das ist nicht gut in einer Demokratie.
  • Im Bundes·gericht sind schon heute alle politischen Meinungen gleich stark dabei.
    Das ist gut.
    Weil die Bevölkerung so die Gerichts·entscheide akzeptiert.
  • Zu welcher Partei gehört ein Bundes·richter oder eine Bundes·richterin?
    Es ist gut,
    wenn wir das wissen.
    So wissen wir auch,
    welche politische Meinung ein Bundes·richter oder eine Bundes·richterin hat.

Autorin

Anne-Marie Weder

Quellen

Die Informationen kommen aus diesen Original-Texten in Standard-Sprache in:

Schweizerische Eidgenossenschaft, der Bundesrat, Erklärungen zur Justiz-Initiative, 5. November 2021:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20211128/justiz-initiative.html

Schweizerische Eidgenossenschaft, der Bundesrat, Erläuterungen des Bundesrates (Abstimmungs·büchlein)

easyvote, Justiz-Initiative, 28. November 2021
https://www.easyvote.ch/de/abstimmungen/28-november-2021/justizinitiative