Die Restaurants sind wieder offen

Weniger strenge Corona-Regeln: Ab Montag, 31. Mai 2021, sind die Restaurants auch drinnen wieder offen. Privat dürfen sich 30 Personen treffen.

In den vergangenen Wochen sind die Corona-Fälle gesunken.
Und viele Menschen sind schon geimpft.
Jetzt hat der Bundesrat die Corona-Regeln gelockert.
Ab Montag, 31. Mai 2021, ist wieder mehr offen.
Und es dürfen sich wieder mehr Personen gleichzeitig treffen.

Das ist ab jetzt wieder erlaubt:

Restaurants und Bars

Die Restaurants und Bars dürfen jetzt auch wieder drinnen Essen servieren.

Diese Regeln gelten:

  • Personen: Höchstens 4 Personen an einem Tisch
    Ausnahme: Eltern mit mehr als 2 Kindern.
  • Terrasse: Höchstens 6 Personen an einem Tisch.
  • Sitz·pflicht: Alle Gäste müssen beim Essen und Trinken sitzen.
  • Masken·pflicht: Alle Gäste müssen eine Maske tragen.
    Zum Beispiel wenn ein Gast auf das WC muss.
    Am Tisch darf man die Maske abziehen.
    Das Personal muss immer eine Maske tragen.
  • Kontakt·daten: Das Restaurant muss von allen Gästen
    Name, Adresse und Telefonnummer aufschreiben.
  • Abstand: Der Abstand zwischen den Tischen muss 1.5 Meter sein.
    Oder es braucht eine Abschrankung.
  • Feste und öffentliche Veranstaltungen: Feste und Veranstaltungen sind wieder möglich.
    Zum Beispiel ein Konzert.
    Oder ein Public Viewing.
    Das ist, wenn ein Restaurant zum Beispiel einen Fussballmatch auf einer Leinwand zeigt
    und viele Gäste gemeinsam zuschauen.

Private Treffen

An privaten Treffen drinnen sind höchstens 30 Personen erlaubt.
Draussen sind es höchstens 50 Personen.
1 Kind zählt als 1 Person.

Hochzeit und Geburtstag:
Findet ein privates Fest nicht in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus statt?
Zum Beispiel eine Hochzeit in einem Restaurant?
Dann sind drinnen und draussen höchstens 50 Personen erlaubt.

Veranstaltungen mit Publikum

Veranstaltungen mit Publikum sind wieder möglich.
Drinnen mit höchstens 100 Personen.
Draussen mit höchstens 300 Personen.
Zum Beispiel ein Konzert.

Auch bei religiösen Veranstaltungen dürfen drinnen 100 Personen teilnehmen.
Draussen 300.
Zum Beispiel bei einem Gottesdienst.

Diese Regeln gelten:

  • Masken·pflicht: Die Besucherinnen und Besucher müssen eine Maske tragen.
  • Sitz·pflicht: Die Besucher müssen während der Veranstaltung sitzen.
  • Abstand: Die Besucher müssen einen Abstand von 1.5 Meter halten.
    Zwischen den Besuchern muss immer ein Sitz leer bleiben.
  • Essen und Trinken: Im Sitzen erlaubt.
    Der Veranstalter muss aber die Kontaktdaten aufschreiben.
    Also den Namen und die Adresse.
  • Platz·zahl: Die Veranstalter dürfen die Hälfte von allen Plätzen besetzen.

Aufführungen von Vereinen mit Publikum sind wieder erlaubt.
Es gelten die gleichen Regeln wie für Veranstaltungen mit Publikum.

Das ist wichtig zu wissen:
Bei Blasmusikvereinen muss jeder Blasmusiker 10 Quadratmeter Platz haben.

Chöre können draussen wieder Konzerte geben.

Veranstaltungen ohne Publikum

Bei Veranstaltungen ohne Publikum sind drinnen und draussen
höchstens 50 Personen erlaubt.
Zum Beispiel eine Vereins·versammlung.

Diese Regeln gelten:

  • Masken·pflicht
  • Abstand von 1.5 Meter halten.

Sport

Neu dürfen höchstens 50 Personen zusammen Sport machen.
Zuschauerinnen und Zuschauer sind wieder erlaubt.

Wettkämpfe von Teams sind nur draussen erlaubt.
Zum Beispiel Fussballspiele.

Sport mit Körperkontakt ist im Innern erlaubt.
Zum Beispiel Tanzen oder Schwingen.
Es dürfen nur Gruppen mit 4 Personen zusammen Kontaktsport machen.
Es müssen immer die gleichen 4 Personen sein.

Bei ruhigen Sportarten muss jede Person 10 Quadratmeter Platz haben.
Zum Beispiel beim Yoga.

Diese Regeln gelten weiter:

  • Masken·pflicht: Sie müssen eine Maske tragen.
  • Abstand: Sie müssen einen Abstand von 1.5 Meter einhalten.

Thermalbäder und Wellness·anlagen

Thermalbäder und Wellness·anlagen haben wieder offen.
Es dürfen aber nur eine bestimmte Anzahl Personen gleichzeitig ins Thermalbad
oder in die Wellness-Anlage.
Jede Person muss 15 Quadratmeter für sich haben.
Dann muss die Person keine Maske tragen.

Unterricht an Hochschulen

Die Studentinnen und Studenten dürfen wieder an die Universitäten und Hochschulen.
Die Universitäten und Hochschulen müssen aber regelmässig Corona-Tests machen.

Diese Regeln gelten weiterhin:

  • Masken·pflicht: Die Studentinnen und Studenten müssen im Unterricht eine Maske tragen.
  • Abstand: Sie müssen einen Abstand von 1.5 Meter halten.

Homeoffice

Testet ein Betrieb regelmässig?
Dann gilt für diesen Betrieb keine Homeoffice-Pflicht mehr.
Der Bundesrat empfiehlt aber immer noch Homeoffice.

Quarantäne

Hat jemand Corona gehabt und ist wieder gesund?
Dann muss diese Person nicht mehr in Quarantäne nach der Rückkehr von einer Reise.
Oder nach dem Kontakt mit einer Person,
die sich mit dem Corona-Virus angesteckt hat.

Hat jemand die Corona-Impfung gemacht?
Dann muss diese Person nicht mehr in Quarantäne.
Und sie muss keinen Test mehr machen.

Autorin

Andrea Sterchi