Neue Corona-Regeln in der ganzen Schweiz

Ab 29. Oktober gibt es strenge Corona-Regeln in der Schweiz. Das Ziel der neuen Regeln ist: Alle Menschen sollen weniger Kontakt zu anderen Menschen haben. Beim Arbeiten und in der Freizeit.

Am 28. Oktober hat der Bundesrat

über die neuen Corona-Regeln in der Schweiz informiert.

Bundesrats·präsidentin Simonetta Sommaruga hat gesagt:

«Die Ansteckungen steigen jeden Tag.

Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren.

Die neuen Regeln gelten in der ganzen Schweiz.

Die Kantone dürfen nicht weniger strenge Regeln machen.

Sie dürfen aber strengere Regeln machen.»

Bundesrat Alain Berset hat gesagt:

«Wir müssen strenge Regeln machen.

Wir müssen viel weniger Kontakt zu anderen Menschen haben.

Die Schweiz ist jetzt ein Corona-Hotspot.

Die Reproduktions·zahl ist 1.6.

Wir müssen die Reproduktions·zahl auf 0.8 herunter·bringen.

Das schaffen wir nur mit strengen Regeln.»

Weniger Treffen mit weniger Personen

Die neuen Corona-Regeln haben alle das gleiche Ziel:

Die Menschen sollen weniger Kontakt zu anderen Menschen haben.

Haben alle Menschen weniger Kontakt?

Dann gibt es weniger Ansteckungen.

Die neue Regeln sind für alle Lebens·bereiche.

Die Regeln gelten:

  • für die Arbeit
  • für Treffen mit der Familie und Freunden
  • für die Freizeit

Das sind die neuen Regeln

1. Discos und Tanzlokale müssen schliessen

Discos, Clubs und Tanzlokale müssen schliessen.

Beim Tanzen kann sich das Corona-Virus leicht verbreiten.

2. Sperrstunde in Restaurants

Für Restaurants und Bars gibt es eine Sperrstunde.

Die Restaurants und Bars müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr schliessen.

Die Gäste müssen zum Essen und Trinken sitzen.

Nur 4 Gäste dürfen an einem Tisch sitzen.

Die 4-Gäste-Regel gilt nicht für Familien mit Kindern.

Alle Gäste müssen den Namen und die Telefon·nummer auf die Kontakt·liste schreiben.

3. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten.

Diese Regel gilt zum Beispiel für:

  • Sport·veranstaltungen
  • Kultur·veranstaltungen
  • Gottesdienste

Die 50-Personen-Regel gilt nicht für:

  • Versammlung von einem Parlament.
  • Gemeinde·versammlungen.
  • politische Demonstrationen
  • das Sammeln von Unterschriften für eine Initiative oder ein Referendum.

Es braucht aber immer ein Schutz·konzept.

4. Maximal 10 Personen an privaten Treffen

Viele Menschen stecken sich an Treffen mit der Familie und mit Freunden an.

Zum Beispiel an einem Geburtstags·fest.

Jetzt gibt es eine neue Regel.

Neu dürfen nur 10 Personen am Treffen dabei sein.

Das ist wichtig:

Die Regel gilt auch für Kinder.

1 Kind ist 1 Person.

5. Maximal 15 Personen bei Sport·trainings und mit Maske

Sport·trainings in Innen·räumen sind möglich.

Es dürfen aber nicht mehr als 15 Personen dabei sein.

Die Personen müssen den Abstand von 1.5 Meter halten.

Und sie müssen eine Maske tragen.

Findet das Training in einem grossen Raum statt?

Zum Beispiel in einem grossen Saal?

Dann muss man beim Training keine Maske tragen.

Ein Beispiel:

2 Personen spielen in einer Tennishalle Tennis.

Sie müssen dabei keine Maske tragen.

Bei Sport·trainings draussen im Freien muss man Abstand von 1.5 Meter halten.

Man muss aber keine Maske tragen.

Kontakt·sport ist verboten.

Zum Beispiel:

  • Fussball
  • Eishockey
  • Judo

Die Regel für Sport·trainings gilt nicht für:

  • Kinder unter 16 Jahren.
  • Profi·sportler.

Zum Beispiel Profi-Fussballer.

6. Chorproben sind verboten

Beim Singen stossen wir viele Tröpfchen aus.

Deshalb gibt es bei Sing·proben viele Ansteckungen.

Neu dürfen Chöre keine Probe mehr machen.

Die Chöre dürfen auch kein Konzert geben.

Die Regel gilt nicht für Profi-Chöre.

7. Fern·unterricht für Hochschulen

Die Universitäten und Hochschulen müssen ab 2. November

Fern·unterricht machen.

Das bedeutet:

Die Studentinnen und Studenten lernen zuhause.

8. Masken tragen auch draussen im Freien

Seit dem 19. Oktober müssen wir in allen öffentlichen Innen·räumen eine Maske tragen.

Zum Beispiel:

  • im Laden
  • in der Post und auf der Bank
  • im Museum
  • im Theater
  • im Restaurant

Seit 19. Oktober müssen wir auch überall im Bahnhof eine Maske tragen.

Zum Beispiel:

  • auf dem Perron
  • in der Unterführung
  • am Billett·schalter und beim Billett·automat
  • in den Läden im Bahnhof

Wir müssen auch an Bus·haltestellen und Tram·haltestellen eine Maske tragen.

Diese Regel gilt immer.

Auch wenn wir im Bahnhof oder an der Haltestelle draussen sind.

Das ist jetzt neu:

Wir müssen jetzt auch in draussen vor vielen Betrieben und Lokalen eine Maske tragen.

Zum Beispiel:

  • draussen vor dem Laden
  • draussen vor dem Restaurant
  • draussen vor einem Veranstaltungs·ort
  • auf dem Markt

Wir müssen überall draussen im Freien eine Maske tragen,

wo es viele Menschen gibt.

Zum Beispiel in einer Fussgänger·zone.

Und wir müssen überall draussen im Freien eine Maske tragen,

wo wir den Abstand von 1.5 Meter nicht halten können.

9. Masken tragen in der Schule

An diesen Schulen müssen wir neu eine Maske tragen:

10. Maske tragen bei der Arbeit

Ist beim Arbeiten ein Abstand von 1,5 Meter nicht möglich?

Dann müssen wir eine Maske tragen.

Arbeitet eine Person alleine in einem Büro?

Dann muss die Person in ihrem Büro keine Maske tragen.

Geht die Person aus dem Büro?

Dann muss die Person eine Maske anziehen.

Die Regel für das Masken·tragen gilt nicht für:

  • Kinder unter 12 Jahren.
  • Gäste im Restaurant,

die am Tisch sitzen

  • Personen, die ein Zeugnis vom Arzt haben.

Im Zeugnis steht:

Die Person kann keine Maske tragen.

Das Maske·tragen ist schlecht für die Gesundheit von dieser Person.

Neue und alte Regeln gelten

Die neuen Corona-Regeln gelten ab dem 29. Oktober.

Die alten Corona-Regeln gelten aber auch noch.

Hier findest Du Informationen zu den Regeln,

die der Bundesrat am 18. Oktober gemacht hat.

Icon Quelle   Masken tragen beim Einkaufen, infoeasy-news, 22. Oktober 2020

Autorin

Andrea Sterchi