Untermiete: Mieter müssen Vermieter fragen


Das Parlament hat das Mietrecht geändert. Will ein Mieter ein Zimmer an eine andere Person vermieten? Dann muss der Mieter neu den Vermieter fragen.

Eine Mieterin oder ein Mieter kann einen Teil der Wohnung untervermieten.
Sie oder er vermietet zum Beispiel ein Zimmer an eine andere Person.
Das Parlament hat das Mietrecht geändert.
Das Mietrecht regelt die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter.
Neu braucht die Mieterin oder der Mieter die Zustimmung vom Vermieter
für das Untervermieten.
Der Vermieter muss also Ja sagen.
Und der Vermieter muss das schriftlich bestätigen.

Der Untervermieter muss das machen.
Sonst kann der Vermieter die Wohnung kündigen.

Vermieter können in Zukunft auch einfacher Eigenbedarf anmelden.
Eigenbedarf heisst:
Der Vermieter kann die Wohnung für sich selbst brauchen.
Er kann dazu dem Mieter die Wohnung kündigen.
Das geht das in Zukunft schneller dank dem neuen Mietrecht.

Der Mieterinnen- und Mieterverband ist gegen die Änderung vom Mietrecht.
Der Verband will ein Referendum ergreifen.

Autor

Lukas Enderes

Dieser Text ist aus einem Kurs für Leichte Sprache.
Der Kurs fand im September 2023 an der SAL statt.
Die SAL ist eine Schule für Übersetzerinnen und Übersetzer.

Quelle

Die Informationen kommen aus diesem Original-Text in Standard-Sprache in:

SRF, Räte verschärfen das Mietrecht zugunsten der Eigentümer, 21.09.2023