Das Notrecht ist ein Recht für besondere Situationen.
Dann, wenn der Bundesrat schnell handeln muss.
Zum Beispiel bei Krieg oder in einer Krise.

Das Notrecht ist in der Verfassung geregelt.
Der Bundesrat kann per Notrecht Massnahmen bestimmen,
ohne dass ein Gesetz diese Massnahmen erlauben muss.