Restaurant-Terrassen sind offen

Ab heute 19. April gelten in der Schweiz weniger strenge Corona-Massnahmen. Die Restaurants dürfen die Terrasse öffnen. Veranstaltungen mit Publikum sind möglich. Draussen mit 100 Personen. Drinnen mit 50 Personen.

Die Corona-Situation in der Schweiz ist heikel.
Die Zahl der neuen Corona-Fälle steigt immer noch.
Trotzdem lockert der Bundesrat die Corona-Massnahmen.
Bundesrat Alain Berset sagt:
«Wir wissen:
Es ist ein Risiko.
Aber wir müssen aus dieser Krise herauskommen.
Die weniger strengen Massnahmen sind möglich.
Aber die Menschen müssen mitmachen.
Wir müssen alle gut aufpassen.
Und alle Menschen müssen sich gut an die Corona-Regeln halten.»

Ab dem 19. April sind die Corona-Massnahmen in der Schweiz weniger streng.

Terrassen von Restaurants

Die Restaurants dürfen ab dem 19. April die Terrasse öffnen.
Die Öffnungszeiten sind von 6 Uhr bis 23 Uhr.
Diese Regeln gelten:

  • Personen: Maximal 4 Personen an einem Tisch
    Ausnahme: Eltern mit mehr als 2 Kindern.
  • Sitzpflicht: alle Gäste müssen beim Essen und Trinken sitzen.
  • Maskenpflicht: Alle Gäste müssen eine Maske tragen.
    Zum Beispiel wenn ein Gast auf das WC muss.
    Beim Essen und Trinken dürfen die Gäste die Maske ablegen.
  • Kontakt·daten: Das Restaurant muss von allen Gästen
    Name, Adresse und Telefonnummer aufschreiben.
  • Abstand: Der Abstand zwischen den Tischen muss 1.5 Meter sein.
  • Feste: Private Feste in einem Restaurant mit mehr als 15 Personen sind verboten.

Die Restaurants dürfen nur draussen auf der Terrasse Essen und Getränke servieren.
Drinnen dürfen sie nichts servieren.
Die Restaurants und Bars bleiben drinnen geschlossen.

Viele Restaurants haben keine Terrasse.
Sie dürfen deshalb nicht öffnen.
Sie bekommen weiter Geld vom Bund.

Discos und Tanz-Clubs bleiben geschlossen.

Freizeit: Zoo und botanischer Garten

Öffentliche Freizeit·betriebe sind wieder vollständig offen.
Zum Beispiel der Zoo.
Besucherinnen und Besucher dürfen jetzt wieder in die Innenräume.
Zum Beispiel ins Affenhaus.
Es gibt eine Maskenpflicht in den Innenräumen.
Und die Besucherinnen und Besucher müssen Abstand halten.

Führungen sind wieder erlaubt.
Zum Beispiel eine Führung im Museum.
Oder eine Stadtführung.
Diese Regeln gelten:

  • Personen: maximal 15 Personen.
  • Schutzkonzept: Die Veranstalter müssen ein Schutzkonzept für die Führungen haben.

Hallenbäder dürfen öffnen.
Es dürfen aber nur eine bestimmte Anzahl Personen gleichzeitig ins Hallenbad.
Jede Person muss im Wasser eine Fläche von 25 Quadratmetern für sich haben.
Das ist etwas so viel wie 2 Parkplätze.
Nur maximal 15 Personen ohne Maske dürfen im Raum mit dem Schwimmbecken sein.

Veranstaltungen mit Publikum

Veranstaltungen mit Publikum sind wieder möglich.
Draussen mit maximal 100 Personen.
Zum Beispiel bei einem Konzert draussen.
Oder bei einem Fussballspiel.
Das ist wichtig zu wissen:
Publikum ist nur bei Spielen von Profi-Teams erlaubt.

Bei Veranstaltungen drinnen sind maximal 50 Personen erlaubt.
Zum Beispiel im Kino oder im Theater.

Diese Regeln gelten:

  • Maskenpflicht: Die Besucherinnen und Besucher müssen die ganze Zeit eine Maske tragen.
  • Sitzpflicht: Die Besucher müssen während der Veranstaltung sitzen.
  • Abstand: 1.5 Meter.
    Zwischen den Besuchern muss immer ein Sitz leer bleiben.
  • Essen und Trinken: verboten.
  • Platz·zahl: Die Veranstalter dürfen nur 1 Drittel von allen Plätzen besetzen.

Das ist wichtig zu wissen:
Konzerte von Chören mit Publikum sind verboten.
Ausnahme: 1 oder wenige Profi-Sängerinnen oder Profi-Sänger dürfen vor Publikum singen.
Es braucht ein Schutzkonzept.

Treffen

Treffen mit maximal 15 Personen sind erlaubt.
Zum Beispiel eine Vereins·versammlung.
Diese Regeln gelten:

  • maximal 15 Personen
  • Maske tragen
  • Abstand 1.5 Meter.

Sport

Trainings in der Halle sind wieder möglich.
Zum Beispiel Fussball·training oder Volleyball·training.
Diese Regeln gelten:

  • maximal 15 Personen
  • Maske tragen
  • Abstand: 1.5 Meter.

Sport mit Körperkontakt in Innenräumen bleibt verboten.
Zum Beispiel Judo oder Handball.

Sport·trainings drausen sind mit maximal 15 Personen erlaubt.
Diese Regeln gelten:

  • Maske tragen
  • oder Abstand von 1.5 Meter halten.

Fitness·zenter dürfen wieder öffnen.

Für Kinder und Jugendliche gelten andere Regeln.
Sie dürfen drinnen und draussen trainieren.

Proben von Chören und Musikvereinen

Proben mit maximal 15 Personen sind möglich.
Diese Regeln gelten:

  • Maske tragen
  • Abstand von 1.5 Meter

Kann man beim Proben keine Maske tragen?
Zum Beispiel beim Singen oder Klarinette·spielen?
Dann muss jede Person eine Fläche von 25 Quadratmeter haben.
Das ist etwas so viel wie 2 Parkplätze.

Private Treffen

An privaten Treffen drinnen sind maximal 10 Personen erlaubt.
Draussen sind es maximal 15 Personen.
1 Kind zählt als 1 Person.

Das ist wichtig zu wissen:
Viele Menschen stecken sich an privaten Treffen mit dem Corona-Virus an.
Deshalb sollen die Personen aus wenigen verschiedenen Haushalten kommen.

Unterricht an Universitäten und Hochschulen

Die Studentinnen und Studenten dürfen für den Unterricht wieder an die Universität und die Hochschule.
Diese Regeln gelten:

  • Personen: Es dürfen aber maximal 50 Personen beim Unterricht im gleichen Raum sein.
  • Maske tragen
  • Abstand von 1.5 Meter.

Autorin

Andrea Sterchi