Kinos, Zoos und Badis dürfen wieder öffnen
Der Bundesrat lockert die Corona-Regeln weiter.
Am 6. Juni dürfen Freizeit·betriebe wieder öffnen.
Zum Beispiel Kinos und Badis.
Auch die Bergbahnen fahren wieder.
In der Schweiz gibt es jetzt sehr wenige Corona-Fälle.
Deshalb lockert der Bundesrat die Regeln weiter.
Die Lockerung gilt ab dem 6. Juni.
Das hat der Bundesrat entschieden:
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Treffen: Maximal 30 Personen
Ab dem 30. Mai gilt die 5-Personen-Regel nicht mehr.
Es dürfen aber nicht mehr als 30 Personen zusammen sein.
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Veranstaltungen: Maximal 300 Personen
Ab dem 6. Juni sind Veranstaltungen wieder möglich.
Es dürfen aber nicht mehr als 300 Personen
zu einer Veranstaltung kommen.
Eine Veranstaltung ist zum Beispiel:
- Familienfest
- Konzert
- Theateraufführung
- politische Kundgebung.
Immer noch verboten sind:
- Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen
- Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen
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Freizeit und Tourismus:
Diese Freizeit·betriebe dürfen ab dem 6. Juni wieder öffnen:
- Bergbahnen
- Campingplätze
- Rodelbahnen
- Seilparks
- Schwimmbäder und Badis
- Zoos
- Botanische Gärten
- Kinos
In den Bergbahnen gelten die gleichen Regeln wie im Zug oder Bus.
Du findest mehr zu diesen Regeln in unserem Beitrag «SBB Schutzkonzept».
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Im Restaurant:
Ab dem 6. Juni dürfen wieder mehr als 4 Gäste an einem Tisch sitzen.
Sitzen mehr als 4 Gäste an einem Tisch?
Dann muss das Restaurant von 1 Gast
den Namen und die Telefonnummer aufschreiben.
Diese Regeln gelten weiter:
- Die Gäste müssen im Restaurant immer sitzen.
- Die Restaurants müssen um 24 Uhr schliessen.
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Discos und Nachtclubs:
In Discos und Nachtclubs dürfen maximal 300 Gäste sein.
Die Discos und Nachtclubs müssen eine Liste mit den Namen der Gäste machen.
Die Discos und Nachtclubs müssen um 24 Uhr schliessen.
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Berufsschule, Gymnasium und Hochschule dürfen starten
Der Unterricht ist an diesen Schulen wieder möglich:
- Berufsschule
- Gymnasium
- Hochschule
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Sport: Trainings wieder möglich
Trainings für alle Sportarten sind wieder möglich.
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Ferienlager: Wieder möglich
Ferienlager mit maximal 300 Personen sind wieder möglich.
- Homeoffice: Wenn möglich zu Hause arbeiten
Die Betriebe entscheiden:
Wer arbeitet weiter zu Hause im Homeoffice?
Wer kommt zurück an den Arbeitsplatz?
Der Bundesrat sagt:
So viele Menschen wie möglich sollen zu Hause arbeiten.
Dann gibt es weniger Verkehr am Morgen und am Abend.
Das ist besser.
Und so schützen sich Personen aus der Risikogruppe.
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Grenzen:
Mehr Reisefreiheit ab dem 8. Juni
Schweizer Firmen können wieder Fachpersonen aus dem Ausland anstellen.
Von den Flughäfen Zürich, Genf und Basel können wieder mehr Flüge starten.

Bild: BAG
Volle Reisefreiheit ab dem 6. Juli
Alle Personen dürfen im Schengen-Raum wieder frei reisen.
Zum Schengen-Raum gehören 26 Länder in Europa.
Zum Beispiel:
- Österreich
- Deutschland
- Frankreich
- Italien
- Norwegen
- Griechenland
Auch die Schweiz ist ein Schengen-Land.
Grenzkontrollen fallen weg
Ab dem 15. Juni 2020 gibt es keine Kontrollen mehr
an der Grenze zu:
- Österreich
- Deutschland
- Frankreich
Sonderfall Italien
Italien kontrolliert ab dem 3. Juni an der Grenze nicht mehr.
Das bedeutet:
Personen aus Italien können ohne Kontrolle in die Schweiz reisen.
Der Bundesrat denkt:
Der 3. Juni ist zu früh.
Deshalb will er weiter Kontrollen an der Grenze zu Italien durchführen.
Die Schweiz und Italien sprechen im Moment über diese Grenzkontrolle.
Die Situation an der Grenze soll für alle Personen gleich sein.
Mit diesen Lockerungen der Regeln wird unser Leben wieder etwas normaler.
Wir müssen uns aber weiter an diese Regeln halten:
- Abstand halten von 2 Meter zu anderen Menschen
- regelmässig die Hände waschen
Und alle Betriebe müssen ein Schutz·konzept haben.
Im Schutz·konzept steht,
wie die Betriebe die Menschen schützen.
Autorin
Andrea Sterchi
Quelle
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