Neue Regeln im Verkehr
In der Schweiz gibt es neue Regeln im Verkehr. Die Regeln gelten ab dem 1. Januar 2021. Das hat der Bundesrat im Mai entschieden.
Das sind die neuen Regeln:
Für Velofahrer
Gibt es auf einer Strasse keinen Velostreifen?
Und gibt es neben der Strasse auch keinen Veloweg?
Dann dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir fahren.
Der Bundesrat weiss:
Velofahrer auf dem Trottoir können die Fussgänger stören.
Die Fussgänger haben zum Beispiel weniger Platz.
Der Bundesrat sagt aber:
Für die Kinder ist das Trottoir sicherer als die Strasse.
Deshalb dürfen die Kinder auf dem Trottoir fahren.
Für Velofahrer und Töfflifahrer
Ist die Ampel rot?
Und zeigt ein Schild:
Hier dürfen Velos und Töfflis rechts abbiegen?
Dann dürfen Velos und Töfflis rechts abbiegen.
Auch wenn die Ampel rot ist.
Diese Regel gilt aber nur beim Abbiegen nach rechts.
Das heisst:
Velos und Töfflis dürfen bei einer roten Ampel nicht geradeaus fahren.
Und Velos und Töfflis dürfen bei einer roten Ampel auch nicht nach links abbiegen.
Auf der Autobahn
1. Es gilt das Reiss·verschluss·prinzip.
Ist eine Fahrspur gesperrt?
Zum Beispiel wegen einer Baustelle?
Dann müssen die Fahrzeuge die Fahrspur wechseln.
Und die Fahrzeuge auf der anderen Spur müssen die Fahrzeuge von der gesperrten Spur einschwenken lassen.
Und zwar nach dem Reiss·verschluss·prinzip:
Jedes Fahrzeug muss 1 Fahrzeug
von der anderen Spur einschwenken lassen.
Hält sich ein Fahrer nicht an das Reiss·verschluss·prinzip?
Lässt ein Fahrer ein anderes Fahrzeug also nicht ein·schwenken?
Dann erhält dieser Fahrer eine Busse.
Bild: ACS Schweiz
2. Rechts vorbeifahren ist erlaubt.
Gibt es auf der linken oder mittleren Fahrspur einen Stau?
Fahren die Fahrzeuge zum Beispiel nur langsam in einer Kolonne?
Oder stehen die Fahrzeuge sogar im Stau?
Dann dürfen Fahrzeuge rechts an dieser Kolonne vorbeifahren.
Die Fahrzeuge dürfen aber nicht rechts überholen.
Das heisst:
Die Fahrzeuge dürfen nicht rechts an einigen Autos vorbeifahren und gleich wieder in die Kolonne einschwenken.
Hält sich ein Fahrer nicht an die neuen Regeln?
Überholt ein Fahrer zum Beispiel ein anderes Fahrzeug rechts?
Dann erhält Fahrer eine Busse.
3. Fahrzeuge müssen eine Rettungs·gasse bilden.
Hat es einen Unfall gegeben?
Dann müssen die Fahrzeuge Platz machen für die Rettungs·fahrzeuge:
- Für die Polizei.
- Für das Krankenauto.
- Für die Feuerwehr.
Die Fahrzeuge müssen auf die Seite fahren.
So gibt es Platz.
Das ist die Rettungs·gasse.
Die Rettungs·fahrzeuge können dann durch die Rettungs·gasse fahren.
Hat die Auto·bahn 2 Spuren?
Dann ist die Rettungs·gasse in der Mitte.
Das heisst:
Fahrzeuge auf der linken Spur fahren ganz links.
Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren ganz rechts.
So haben die Rettungs·fahrzeuge genug Platz in der Mitte.
Hat die Autobahn 3 Spuren?
Dann geht die Rettungs·gasse so:
Fahrzeuge auf der linken Spur fahren ganz links.
Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren ganz rechts.
Fahrzeuge auf der mittleren Spur fahren so weit rechts wie möglich.
Das ist wichtig:
Auf dem Pannen·streifen darf niemand fahren.
Und auf dem Pannen·streifen darf niemand stehen.
Ausser natürlich ein Fahrzeug mit einer Panne.
Macht ein Fahrer den Rettungs·fahrzeugen nicht Platz?
Dann erhält der Fahrer eine Busse.
4. Rast·stätten dürfen Alkohol verkaufen.
Die Rast·stätten dürfen alkoholische Getränke verkaufen.
Zum Beispiel Bier.
Oder Wein.
Das war seit dem Jahr 1964 verboten.
Für Elektro-Fahrzeuge
Ab Januar gibt es ein Symbol für die Ladestation von Elektro-Fahrzeugen.
Ein Schild mit diesem Symbol zeigt:
Hier gibt es eine Ladestation für Elektro-Fahrzeuge.
Parkplätze mit Ladestationen können auch grün angemalt sein.
So finden die Fahrer von Elektro-Fahrzeugen die Parkplätze mit Ladestationen besser.
Bild: ASTRA
Für alle Fahrzeuge
Ab Januar gibt es das Symbol «Parkieren gegen Gebühr».
Ein Schild mit diesem Symbol zeigt:
Hier müssen alle Fahrzeuge für das Parkieren bezahlen:
- Autos.
- Motorräder.
- Töfflis.
- schnelle E-Bikes.
Schnelle E-Bikes sind E-Bikes mit Motoren·hilfe bis 45 km/h.
Bild: ASTRA
Für Lernfahrer
Jugendliche bekommen den Lern·fahrausweis schon mit 17 Jahren.
Die Jugendlichen müssen aber mindestens 1 Jahr lang mit dem Lern·fahrausweis fahren.
Erst dann können die Jugendlichen die Fahrprüfung machen.
Ist ein Lernfahrer 20 Jahre alt?
Oder ist ein Lernfahrer älter als 20 Jahre?
Und ist der Lernfahrer bereit für die Fahrprüfung?
Dann kann er die Fahrprüfung machen.
Der Lernfahrer muss nicht zuerst 1 Jahr lang mit dem Lern·fahrausweis fahren.
Autorin
Katharina Dellai-Schöbi
Quellen
Die Informationen kommen aus diesen Original-Texten in Standard-Sprache in:
SRF: Diverse neue Verkehrsregeln – Velofahrer dürfen bald bei Rot rechts abbiegen, 21. Mai 2020
TCS: Diese Gesetze verändern unsere Fahrgewohnheiten, Dezember 2020
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