Restaurants und Läden ab 19 Uhr zu

Der Bundesrat hat neue Corona-Regeln bestimmt. Zum Beispiel müssen Restaurants und Läden um 19 Uhr schliessen. Und öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Die neuen Regeln gelten ab 12. Dezember.

Jetzt gibt es für die ganze Schweiz wieder strengere Corona-Regeln.
Diese Regeln gelten ab heute Samstag, 12. Dezember, bis am 22. Januar 2021:

1. Restaurants und Bars

Restaurants und Bars müssen um 19 Uhr schliessen.
Sie dürfen erst um 6 Uhr am nächsten Morgen wieder öffnen.
Diese Regel gilt auch für Clubs.

Eine Ausnahme gibt es in Hotels.
Das Hotel·restaurant darf bis 23 Uhr offen sein.
Es dürfen aber nur Hotelgäste bis 23 Uhr im Hotelrestaurant bleiben.

Restaurants, Bars und Clubs dürfen am Sonntag offen sein.
Sie müssen aber auch am Sonntag um 19 Uhr schliessen.

Weihnachten und Silvester

Die Restaurants dürfen am 24. Dezember bis um 1 Uhr offen haben.
Auch am 31. Dezember dürfen die Restaurants bis um 1 Uhr offen haben.

2. Take-away-Restaurant und Lieferdienste

Take-away-Restaurants dürfen bis 23 Uhr offen sein.
Auch Lieferdienste dürfen bis 23 Uhr Essen liefern.
Zum Beispiel der Pizza-Lieferdienst.

3. Einkaufen und Alltag: Läden, Post, Bank, Coiffeur

Alle Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen.
Das gilt auch für die Post und die Bank.
Und für alle Coiffeursalons und Reisebüros.

Sie alle müssen an diesen Tagen geschlossen bleiben:

  • am Sonntag
  • am 25. Dezember
  • am 26. Dezember
  • am 1. Januar

Es gibt Ausnahmen für:

  • Apotheken
  • Märkte im Freien
  • Tankstellen
    An Tankstellen kann man aber nur tanken.
    Der Tankstellen-Shop muss um 19 Uhr schliessen.
  • bestimmte Fachstellen

Es gelten die Schutz·konzepte.

4. Freizeit: Sportanlage, Museum, Bibliothek, Zoo

Alle Freizeit·betriebe müssen um 19 Uhr schliessen.
Sie dürfen erst um 6 Uhr am nächsten Morgen wieder öffnen.
Zum Beispiel das Museum oder die Bibliothek.
Und der Zoo und das Casino.

Auch die Sportanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr geschlossen sein.
Das gilt auch für Fitness·center.

Sie alle müssen an diesen Tagen geschlossen bleiben:

  • am Sonntag
    Zum Beispiel der Bäcker.
  • am 25. Dezember
  • am 26. Dezember
  • am 1. Januar

Kulturelle Betriebe können aber Online-Veranstaltungen machen.

Und es gibt Ausnahmen für:

  • Skilifte und Bergbahnen
  • Anlagen für den Reitsport
  • Hotel·anlagen
    Aber nur Hotelgäste dürfen die Hotel·anlagen benützen.
    Zum Beispiel das Schwimmbad.

Es gelten die Schutzkonzepte.

5. Familie und Freunde: private Treffen

Wir dürfen uns nur mit maximal 10 Personen treffen.
Ein Kind zählt als 1 Person.

Der Bundesrat sagt:
Treffen Sie sich nur mit Personen aus 2 verschiedenen Haushalten.
Das ist am besten.
Auch an Weihnachten.

6. Öffentliche Veranstaltungen

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind verboten.
Zum Beispiel eine Theater·aufführung.

Die Veranstalter können aber Online-Veranstaltungen machen.

Es gibt Ausnahmen für:

  • Beerdigungen
  • Gottesdienste
  • Versammlungen von Behörden.
    Zum Beispiel von einem Parlament.
  • Demonstrationen

Bei all diesen Veranstaltungen sind aber maximal 50 Personen erlaubt.

7. Sport und Vereine: nur 5 Personen

Wir dürfen nur mit maximal 5 anderen Personen zusammen Sport machen.
Kontaktsport ist verboten.
Zum Beispiel Kampfsport oder Tanzen.
Oder Fussball und Eishockey.

Eine Ausnahme gibt es für:

  • Teams im Profisport
    Zum Beispiel die Fussball-Clubs von der Super League.
  • Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre

Auch bei Veranstaltungen und Treffen von Vereinen gilt:
Wir dürfen uns nur mit maximal 5 Personen treffen.
Und alle Personen müssen eine Schutzmaske tragen und Abstand halten.

Kantone können Sperrstunde anpassen

Das ist wichtig:
Die neuen Corona-Regeln gelten bis am 22. Januar.
Der Bundesrat entscheidet nächste Woche noch einmal.
Ist die Situation nicht besser?
Dann gibt es vielleicht noch einmal strengere Regeln.

Und:
Die Kantone dürfen strengere Regeln als diese neuen Regeln vom Bundesrat machen.
In einigen Kantonen gelten deshalb strengere Regeln.

Die Kantone können die Sperrstunde für Restaurants anpassen.
Dann dürfen die Restaurants bis 23 Uhr offen haben.
Es gibt aber bestimmte Bedingungen.
Die Kantone können die Sperrstunde nur anpassen:

  • wenn es genug Platz im Spital hat.
  • wenn es ein gutes Contact Tracing gibt.
  • wenn die Reproduktions·zahl weniger als 1 ist an 7 Tagen nacheinander.
  • wenn sich im Kanton weniger Menschen anstecken als im Durchschnitt in der Schweiz.

Will ein Kanton die Sperrstunde anpassen?
Dann muss er sich mit den Nachbar-Kantonen absprechen.

Die Kantone müssen die Sperrstunde wieder auf 19 Uhr anpassen:

Grafik des BAG mit den neuen Regeln. Zum Beispiel ein Schlosssymbol für die Restaurants, die um 19 Uhr schliessen müssen.

                                                                                            Grafik BAG

Autorin

Andrea Sterchi