Masken tragen beim Einkaufen
Es gibt seit 19. Oktober neue Corona-Regeln. Zum Beispiel müssen jetzt alle Personen ab 12 Jahren beim Einkaufen eine Maske tragen. Und in den Restaurants müssen alle beim Essen sitzen.
Das Corona-Virus verbreitet sich im Moment schnell in der Schweiz.
Jeden Tag gibt es viele neue Corona-Fälle.
Am 21. Oktober hat das BAG 5596 neue Corona-Fälle an einem Tag gemeldet.
Seit dem 19. Oktober gelten deshalb neue Corona-Regeln.
Das sind die neuen Regeln:
1. Maskenpflicht
Seit dem 19. Oktober 2020 müssen wir an mehr Orten eine Maske tragen.
Neu: Maskenpflicht in Läden
In der ganzen Schweiz gilt jetzt eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen.
Öffentlich zugängliche Räume sind zum Beispiel:
- Läden
- Banken
- Post
- Kino
- Theater
- Museum
- Bibliothek
- Arztpraxis
- Garderobe im Schwimmbad
- Fitness·zenter
- Kirche
- Restaurant und Bar
- Zoo
Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 12 Jahre.
Neu: Maskenpflicht am Bahnhof und an Bus·haltestellen
Im öffentlichen Verkehr gilt die Maskenpflicht seit Juli.
Alle Personen ab 12 Jahre müssen hier eine Maske tragen:
- Zug
- Bus
- Tram
- Schiff
- Bergbahn
- Seilbahn
Neu gilt die Maskenpflicht auch:
- überall im Bahnhof
- an Haltestellen von Bus und Tram
- überall im Flughafen
Neu: Maskenpflicht an Familien·festen
Immer wieder stecken sich Menschen an privaten Veranstaltungen an.
Eine private Veranstaltung ist zum Beispiel:
- ein Geburtstags·fest
- eine Hochzeit.
Deshalb gibt es jetzt neue Regeln auch für private Veranstaltungen.
Das sind die neuen Regeln:
Sind mehr als 15 Personen dabei?
Dann müssen alle Personen beim Essen und Trinken sitzen.
Steht eine Person?
Dann muss sie eine Maske tragen.
Auch die Corona-Regeln gelten an privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen:
- Hände waschen
- Abstand halten
- Gäste müssen ihren Namen und die Telefon·nummer auf eine Liste schreiben
Kommen mehr als 100 Personen zu einer privaten Veranstaltung?
Dann braucht es ein Schutzkonzept.
Und die Veranstaltung darf nicht zuhause stattfinden.
2. Gruppen mit mehr als 15 Personen sind verboten
Im öffentlichen Raum sind neu Gruppen mit mehr als 15 Personen verboten.
Es dürfen sich also nicht mehr als 15 Personen gleichzeitig treffen.
Zum öffentlichen Raum gehören zum Beispiel:
- ein öffentlicher Platz wie zum Beispiel der Dorfplatz
- Spazierweg
- Seeufer
- Park
Das ist wichtig:
1 Kind zählt auch als 1 Person.
Veranstaltungen sind immer noch möglich.
Die Veranstalter müssen aber ein Schutzkonzept machen.
3. Sitzen beim Essen im Restaurant
Neu müssen alle Gäste im Restaurant und in einer Bar beim Essen und Trinken sitzen.
Die Regel gilt drinnen und draussen.
Auch in der Disco müssen die Gäste beim Essen und Trinken sitzen.
Und alle Gäste müssen den Namen und die Telefonnummer auf eine Liste schreiben.
4. Wieder im Homeoffice arbeiten
Der Bundesrat empfiehlt wieder Homeoffice.
Das bedeutet:
Kann eine Person zuhause arbeiten?
Dann soll diese Person zuhause arbeiten.
In vielen grossen Firmen gibt es deshalb jetzt wieder Homeoffice.
Viele Angestellte arbeiten wieder zuhause.
Und in vielen grossen Firmen gilt Maskenpflicht.
Die Angestellten müssen in der Firma eine Maske tragen.
Zum Beispiel in den Gängen zwischen den Büros.
Oder am Empfang und im Treppenhaus.
In manchen Firmen gilt die Maskenpflicht sogar am Arbeitsplatz.
Autorin
Andrea Sterchi
Quellen
Die Informationen kommen aus diesen Original-Texten in Standard-Sprache in:
BAG: Bund verstärkt Massnahmen, 18. Oktober 2020
SRF: Partys, Demos, Homeoffice: Diese Corona-Regeln gelten nun, 20. Oktober 2020
SRF: In diesen Firmen herrscht Maskenpflicht, 19. Oktober 2020
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