Kein Spitalbesuche mehr im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern gibt es jetzt ein Besuchs·verbot im Altersheim und im Spital. Und es gibt eine strengere Maskenpflicht.

Der Bundesrat hat am 18. Oktober neue Corona-Regeln gemacht.
Alle Kantone können aber zusätzliche Regeln machen.
Einige Kantone machen deshalb jetzt strengere Corona-Regeln.
Zum Beispiel der Kanton Luzern.
Diese Regeln gibt es neu im Kanton Luzern:

Keine Besuche im Altersheim und im Spital

Im Kanton Luzern gibt es seit 24. Oktober
ein Besuchs·verbot im Spital und im Altersheim.
Das bedeutet:
Man darf keine Besuche machen im Spital und im Altersheim.

Es gibt aber Ausnahmen:
Zum Beispiel:

  • Muss ein Kind ins Spital?
    Dann darf die Mutter oder der Vater das Kind begleiten.
  • Geburt:
    Geht eine Frau zur Geburt ins Spital?
    Dann darf der Mann oder der Partner ins Spital.
  • Stirbt eine Patientin oder ein Patient bald?
    Dann darf die Familie ins Spital.
  • Braucht eine Patientin oder ein Patient von einer Person Unterstützung?
    Dann darf diese Person ins Spital.

Diese Ausnahmen gelten in den Spitälern in:

  • Luzern
  • Wolhusen
  • Sursee

Strengere Maskenpflicht

Es gibt im Kanton Luzern auch neue Regeln,
wo man eine Maske tragen muss.

Masken tragen im Auto

Sind 2 oder mehr Personen zusammen im Auto unterwegs?
Und die Personen leben nicht im gleichen Haushalt?
Dann müssen die Personen im Auto eine Maske tragen.

Masken tragen am Arbeitsplatz

Ist der Arbeitsplatz drinnen?
Und ist der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen weniger als 1,5 Meter?
Und es gibt keine Trennwand?
Dann müssen alle eine Maske tragen.

Arbeitet eine Person alleine in einem Büro?
Dann muss diese Person am Arbeitsplatz keine Maske tragen.

Restaurants und Bars müssen früher schliessen

Im Kanton Luzern müssen Restaurants, Bars und Clubs jetzt um 23 Uhr schliessen.
Sie dürfen erst um 6 Uhr wieder öffnen.

Erotikbetriebe und Sexbetriebe müssen geschlossen bleiben.

Autorin

Andrea Sterchi