Gross·veranstaltungen sind wieder erlaubt
Ab 1. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder möglich. Zum Beispiel Fussballspiele mit Publikum. Es gelten aber strenge Regeln.
Bis jetzt waren Gross·veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten.
Bei einem Fussballspiel waren deshalb immer nur wenige Fans dabei.
Ab dem 1. Oktober sind Grossveranstaltungen wieder möglich.
Zum Beispiel:
- ein Fussballspiel
- ein Konzert
- eine Theatervorstellung
- ein religiöses Fest
Für eine Gross·veranstaltung braucht es aber eine Bewilligung vom Kanton.
Und es gelten strenge Regeln.
Veranstalter brauchen ein Schutzkonzept
Die Veranstalter müssen ein Schutzkonzept machen.
Das sind die wichtigsten Regeln für das Schutzkonzept:
- Sitzplatz·pflicht
Es gilt eine Sitzplatz·pflicht.
Die Leute müssen deshalb bei der Veranstaltung sitzen.
Stehplätze sind nur bei Veranstaltungen draussen möglich.
Zum Beispiel bei einem Skirennen oder einem Dorffest.
- Laufwege regeln
Es darf keine Staus geben.
Die Veranstalter müssen deshalb die Laufwege regeln. - Maskenpflicht bei Fussballspielen und Eishockey·spielen
Die Zuschauer müssen im Stadion alle eine Maske tragen.
Es muss auch eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen frei bleiben.
Es gibt keine Sitzplätze für Fans von der Gastmannschaft.
Wo es im Stadion Essen und Trinken gibt,
gilt eine Sitzplatz·pflicht.
Hält sich ein Veranstalter nicht an diese Regeln?
Dann muss er eine Busse bezahlen.
Veranstalter brauchen eine Bewilligung vom Kanton
Der Bundesrat hat Regeln gemacht.
An diese Regeln müssen sich die Kantone halten.
Erst dann dürfen die Kantone eine Gross·veranstaltung bewilligen.
Das sind die Regeln für die Bewilligung:
- Die Corona-Situation
Experten sagen dazu: epidemiologische Lage.
Der Kanton muss die Corona-Situation prüfen:
Wie viele Corona-Fälle gibt es am Ort der Veranstaltung?
Ist die Situation sicher genug für eine Gross·veranstaltung? - Contact-Tracing
Der Kanton muss genug Personen für das Contact-Tracing haben. - Risikoanalyse und Schutzkonzept
Der Veranstalter muss eine Risikoanalyse machen.
Und der Veranstalter muss ein Schutzkonzept haben. - Sitzplatz·pflicht
Es gibt an der Veranstaltung nur Sitzplätze.
Der Kanton kann die Bewilligung zu jeder Zeit zurücknehmen.
Regeln für Gross·veranstaltungen in anderen Ländern
Frankreich
Gross·veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind verboten.
Deutschland
Es dürfen nur höchstens 20 Prozent der Zuschauer·plätze besetzt sein.
Die anderen Plätze müssen frei bleiben.
In manchen Regionen gibt es wieder Geisterspiele.
Bei Geisterspielen gibt es keine Zuschauer.
Österreich
Bei Gross·veranstaltungen in Hallen dürfen höchstens 1500 Personen dabei sein.
Bei Gross·veranstaltungen draussen dürfen höchstens 3000 Personen dabei sein.
Niederlande
Neu dürfen bei Sport·veranstaltungen keine Zuschauer mehr dabei sein.
Autorin
Andrea Sterchi
Quellen
Die Informationen kommen aus diesen Original-Texten in Standard-Sprache in:
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