11. Mai: Was dürfen wir jetzt wieder?
Am 11. Mai hat der Bundesrat die Regeln für die Corona-Krise gelockert. Jetzt haben zum Beispiel alle Läden wieder offen. Was dürfen wir jetzt sonst noch tun?
So langsam soll das Leben wieder normal werden.
Deshalb hat der Bundesrat jetzt die Regeln für die Corona-Krise gelockert.
Viele Dinge dürfen wir jetzt wieder tun.
Das ist seit dem 11. Mai wieder erlaubt:
- Schule
Die Kinder gehen in einigen Kantonen wieder wie vor der Corona-Krise zur Schule.
In anderen Kantonen gehen die Kinder noch nicht alle zusammen in die Schule.
In Berufs·schule, Gymnasium und Hochschule gibt es erst Unterricht in kleinen Gruppen mit maximal 5 Personen.
- Läden und Märkte
Alle Läden und Märkte sind wieder offen.
Es dürfen immer nur eine bestimmte Zahl Menschen gleichzeitig im Laden sein.
Diese Zahl gilt für das Laden-Personal und die Kunden.
- Restaurants
Die Restaurants sind wieder offen.
Es dürfen aber nur immer 4 Personen an einem Tisch sitzen.
Das gilt aber nicht für Familien.
Die Restaurants müssen auch für guten Schutz sorgen.
Die Gäste müssen 2 Meter Abstand haben.
Oder es braucht eine Trennwand zwischen den Tischen.
Manche Restaurants fragen ihre Gäste nach dem Namen und der Telefonnummer.
War eine Person mit dem Corona-Virus im Restaurant?
Dann können die Restaurant die anderen Gäste informieren.
Das ist aber freiwillig.
Niemand muss den Namen angeben.
- Museen und Bibliotheken
Museen und Bibliotheken sind wieder offen.
Es dürfen immer nur eine bestimmte Zahl Menschen gleichzeitig im Museum und in der Bibliothek sein.
Und es gilt die Abstand-Regel.
- Zug und Bus
Die Züge und Busse fahren wieder nach dem normalen Fahrplan.
Fahren viele Menschen gleichzeitig im Zug oder im Bus?
Dann sollen die Menschen eine Schutzmaske tragen.
Das raten der Bundesrat und die Verkehrs·betriebe.
- Sport
Die Menschen dürfen wieder in kleinen Gruppen mit maximal 5 Personen Sport machen.
Fitness-Center haben wieder offen.
Sie müssen aber für einen guten Schutz sorgen.
Auch Profi-Sportler dürfen wieder in kleinen Gruppen trainieren.
Zum Beispiel Profi-Fussballer.
- Mitarbeiter aus dem Ausland
Bis jetzt waren viele Grenz·übergänge zu.
Jetzt sind wieder mehr Grenz·übergänge offen.
Manche Mitarbeiter kommen zum Arbeiten aus dem Ausland in die Schweiz.
Jetzt dürfen wieder mehr Mitarbeiter aus dem Ausland zum Arbeiten kommen.
Auch Menschen mit Familie in der Schweiz dürfen wieder in die Schweiz kommen.

Bild: Joachim Kohler, Bremen – Wikimedia Commons
Das bleibt verboten:
- Zoo, Botanischer Garten und Schwimmbad sind geschlossen.
- Viele Kultur·institutionen sind geschlossen.

Bild: Roland Fischer, Zürich – Wikimedia Commons
Zum Beispiel Kinos und Theater.
- Es gibt keine Gottesdienste
- Bergbahnen fahren nicht.
- Einige Schulen und Ausbildungs·ort sind noch geschlossen.
Zum Beispiel Fach·hochschulen.
- Es gibt keine Fussball-Spiele.
Auch keine Geister-Spiele.
Das Sind Spiele ohne Zuschauer.
- Keine Reisen in die Schweiz
Im Moment dürfen nur Menschen in die Schweiz reisen, die hier arbeiten.
Zum Beispiel für Ferien darf niemand in die Schweiz kommen.
Es gelten immer noch Regeln
Wir müssen uns weiter an diese Regeln halten:
- oft die Hände gut mit Seife waschen
- 2 Meter Abstand zu anderen Personen haben
- Treffen: Es dürfen sich nur maximal 5 Personen gleichzeitig treffen.
- Ist jemand krank? Dann muss diese Person zu Hause bleiben.
Ab 8. Juni weitere Regeln lockern
Der Bundesrat möchte am 8. Juni die Regeln noch einmal lockern.
Was ist ab dem 8. Juni vielleicht wieder erlaubt?
Das plant der Bundesrat im Moment:
- Zoos, Gärten und Schwimmbäder dürfen öffnen.
- Theater und Kinos dürfen öffnen.
- Gottesdienste dürfen wieder stattfinden.
- Bergbahnen dürfen wieder fahren.
- Wir dürfen uns wieder mit mehr als 5 Personen treffen.
- Mehr Schulen und Ausbildungs·orte dürfen wieder öffnen.
- Fussball-Spiele sind wieder erlaubt.
Es sind aber nur Spiele ohne Zuschauer erlaubt.
Autorin
Andrea Sterchi
Quelle
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