Weitere Lockerungen ab 22. Juni

Jetzt gelten weniger strenge Regeln. Der Abstand zu anderen Personen soll neu 1,5 Meter sein. Restaurants dürfen länger offen haben.

In der Schweiz gibt es im Moment nur wenige Corona-Fälle.
Deshalb hat der Bundesrat die Corona-Regeln gelockert.
Ab Montag, 22. Juni, gelten manche Regeln nicht mehr.
Andere Regeln sind weniger streng.
So wird unser Leben wieder etwas normaler.
Bundespräsidentin Simonetta Somaruga sagt:
«Wir bekommen viele Freiheiten zurück.»

Eine Übersicht des BAG mit Piktogrammen zu den Regeln. Es gibt 8 Piktogramme mit einem kurzen Text zu den Lockerungen: 1. Versammlungsverbot im öffentlichen Raum aufgehoben, 2. Veranstaltungen mit maximal 1000 Personen erlaubt, 3. Kundgebungen mit Maskenpflicht erlaubt (ab 20. Juni), 4. Mindestabstand von 1,5 statt 2 Metern, 5. Keine Sitzpflicht mehr in Restaurants und Bars, 6. Keine Sperrstunde mehr für Restaurants, Bars und Clubs, 7. Sport-Wettkämpfe mit engem Körperkontakt wieder erlaubt, 8. Maske zu Stosszeiten im ÖV dringend empfohlen. Es gibt 6 Piktogramme und einen Text zu Regeln: 1. Abstand halten, 2. Maske tragen, wenn Abstandhalten unmöglich, 3. Hygiene beachten, 4. Bei Symptomen testen lassen, 5. Kontaktdaten angeben und Tracing ermöglichen, 6. Isolation oder Quarantäne einhalten.

Bild: Bundesamt für Gesundheit BAG

Was gilt ab dem 22. Juni?
Das sind die Lockerungen:

Abstand neu 1,5 Meter

Die Regel zum Abstand bleibt.
Wir sollen weiter Abstand zu anderen Menschen halten.
Bis jetzt gab es die 2-Meter-Regel.
Neu ist:
Halte mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen.

Ist ein Abstand von 1,5 Metern nicht möglich?
Dann soll man eine Maske tragen.

Abstand halten im Kino oder an Veranstaltungen

Im Kino und an manchen Veranstaltungen gibt es Sitzplätze.
Zwischen 2 Personen muss immer 1 Sitzplatz frei bleiben.

Kann man keinen Sitzplatz frei lassen?
Dann muss der Veranstalter eine Kontaktliste machen.
Auf der Kontaktliste stehen die Namen der Gäste.

Maske im Zug oder Bus

Wir müssen keine Maske tragen im Zug und im Bus.
Es gibt also keine Masken-Pflicht.

Der Bundesrat sagt aber:
Kann man den Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht halten?
Dann soll man im Zug und im Bus eine Maske tragen.

Veranstaltungen mit maximal 1000 Personen möglich

Veranstaltungen mit maximal 1000 Personen sind jetzt wieder möglich.
Für die Veranstaltungen gilt aber die Abstand-Regel.
Ist der Abstand von 1,5 Metern zwischen 2 Personen nicht möglich?
Dann sollen die Personen eine Maske tragen.
Ist das Tragen einer Maske nicht möglich?
Dann muss der Veranstalter alle Namen der Personen auf eine Kontaktliste schreiben.

Der Bundesrat sagt auch:
Es dürfen nicht mehr als 300 Personen gleichzeitig nahe zusammen sein.
Der Veranstalter soll deshalb Sektoren machen.
So gibt es verschiedene Gruppen.
In jeder Gruppe dürfen maximal 300 Gäste sein.

Warum ist das wichtig?
Vielleicht gibt es später einen Corona-Fall.
Dann muss der Veranstalter die Gäste informieren.
Das Informieren ist bei weniger Gästen einfacher.

Restaurants dürfen länger offen sein

Jetzt muss man in den Restaurants nicht mehr sitzen.
Neu ist:
Die Gäste dürfen wieder stehen.
Zum Beispiel an der Bar.

Die Restaurants dürfen wieder länger offen haben.
Es gibt jetzt keine Polizeistunde um 24 Uhr mehr.

Maske tragen bei Demonstrationen

Ab sofort sind Demonstrationen auch mit sehr vielen Personen wieder möglich.
Neu ist:
Alle Demonstranten müssen eine Maske tragen.
Es gibt also eine Masken-Pflicht.

Alle Sportwettkämpfe wieder möglich

Bei einigen Sportarten kommen die Sportler einander sehr nahe.
Zum Beispiel im Judo oder im Schwingen.
Bis jetzt waren Wettkämpfe in diesen Sportarten verboten.
Neu ist:
Wettkämpfe in diesen Sportarten sind wieder möglich.

Home-Office

Bis jetzt hat der Bundesrat gesagt:
Wer kann, soll im Home-Office arbeiten.
Neu ist:
Der Arbeitgeber entscheidet über Home-Office für die Angestellten.

Das Corona-Virus ist für manche Menschen gefährlich.
Bis jetzt durften diese Menschen nicht an den Arbeitsplatz.
Neu ist:
Menschen mit einem höheren Risiko dürfen wieder an den Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber muss diese Menschen aber schützen.

Kantone haben jetzt wieder die Verantwortung

Bis jetzt hat der Bundesrat in der Corona-Krise alles entschieden.
Zum Beispiel, welche Regeln gelten.
Neu ist:
Jetzt entscheiden wieder die Kantone.
Sie können zum Beispiel sagen:
Es gilt die Masken-Pflicht im Zug und im Bus.
Sie können auch bei Veranstaltungen entscheiden.
Zum Beispiel, dass Veranstaltungen mit 1000 Personen verboten sind.

Das ist weiter wichtig

Das Corona-Virus ist immer noch da.

Deshalb sind einige Regeln immer noch wichtig:

  • Abstand halten: neu mindestens 1,5 Meter
  • Hände waschen
  • Masken tragen:
    Abstand halten ist nicht möglich?
    Dann soll man eine Maske tragen
  • Symptome:
    Hat man Symptome?
    Dann soll man einen Test machen.
  • Kontaktdaten:
    Man soll seinen Namen angeben.
    Damit das Contact-Tracing möglich ist.

Autorin

Andrea Sterchi

Quelle

Die Informationen kommen aus diesem Original-Text in Standard-Sprache in:

SRF News, 19.6.2020

Das BAG informiert über die Lockerungen.
Hier findest du Informationen über die Lockerungen:

Bundesamt für Gesundheit BAG, Medienmitteilung vom 19.6.2020

St. Galler Tagblatt, 19.6.2020